Politiker kritisieren das Gerichtsurteil im Streit des ehemaligen Geschäftsführers Rainer Schwarz gegen die Flughafengesellschaft – es sei ein „Freibrief für Tagträumerei und Selbstbedienung“.

Überrascht und mit Unverständnis haben Abgeordnete am Donnerstag das Urteil des Landgerichts Berlin im Rechtsstreit zwischen der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) und deren früherem Geschäftsführer Rainer Schwarz zur Kenntnis genommen. „Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nachzuvollziehen“, sagte Stefan Evers, Sprecher der CDU-Fraktion im BER-Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses.

Die Richter hatten Schwarz’ Klage in fast allen Punkten stattgegeben. Die fristlose Kündigung sei nicht wirksam erfolgt, dem Manager stehe daher die Fortzahlung seiner Bezüge von rund 30.000 Euro pro Monat und der Zuschüsse für die Altersversorgung zu, urteilten sie. Die Ansprüche summieren sich auf rund 1,2 Millionen Euro.

Im Untersuchungsausschuss stehe die Befragung von Rainer Schwarz noch aus, sagte Evers. Die Aussagen des ehemaligen BER-Technikchefs Manfred Körtgen dort hätten aber gezeigt, dass ein erheblicher Teil des Versagens im Zusammenhang mit der kurzfristigen Absage des Eröffnungstermins im Mai 2012 bei der damaligen Geschäftsführung des Flughafens liege – „in organisatorischer, struktureller und persönlicher Hinsicht“, so Evers. Die FBB müsse in die Berufung gehen, forderte er. „Ich will den Glauben nicht verlieren, dass jemand haftbar gemacht werden kann.“

Jutta Matuschek: Verfehlen von Schwarz war gravierend

„Ich bin sehr überrascht und ein wenig entsetzt“, sagte Ole Kreins, Sprecher der SPD-Fraktion im BER-Untersuchungsausschuss. Er vermute, das Gericht habe nicht alle Erkenntnisse gehabt, über die der Ausschuss verfüge. Allerdings habe es Aufgabenteilungen in der Flughafengesellschaft gegeben, für den Bau des BER sei vor allem Körtgen verantwortlich gewesen. Das sieht Jutta Matuschek, BER-Expertin der Linken, nicht so.

Das Verfehlen von Schwarz sei gravierend gewesen, denn er habe gewusst, dass der neue Flughafen nicht rechtzeitig fertig werde. Das Gericht habe ihm aber überraschenderweise einen sehr weit reichenden Ermessensspielraum eingeräumt. Es könne aber nicht sein, dass ein Geschäftsführer keinerlei Verantwortung für seine schlechten Leistungen und hoch riskanten Entscheidungen zu tragen hat, so lange nur die geringste Hoffnung auf Zielerreichung bestehe. „Das grenzt an einen Freibrief für Tagträumerei und Selbstbedienung“, so Matuschek.

Für die Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop kommt das Urteil wenig überraschend. „Der Aufsichtsrat mit Klaus Wowereit an der Spitze hat Schwarz nach der Absage im Mai 2012 wiederholt das Vertrauen ausgesprochen, die Kündigung erfolgte erst ein Jahr später. Da darf man sich über dieses Urteil jetzt nicht wundern“, sagte sie. Im Prozess habe die FBB Schwarz’ Verantwortung an dem Debakel nicht glaubhaft nachweisen können. Ihrer Ansicht nach passe das Urteil beiden Seiten: „Schwarz bekommt seine Abfindung und der Aufsichtsrat musste keine Details von der Baustelle öffentlich machen.“

Keine dritte Start- und Landebahn am BER

Schwarz wurde im Juni 2006 zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft berufen, er war damit mitverantwortlich für den Bau des neuen Hauptstadtflughafens BER. Ende 2010 verlängerte der Aufsichtrat seinen Vertrag bis 31. Mai 2016. Nach insgesamt vier Absagen der BER-Eröffnung wurde er im Januar 2013 erst suspendiert, im Juni 2013 schließlich fristlos gekündigt.

Am BER soll nach Angaben des Senats keine dritte Start- und Landebahn gebaut werden. Das sei nicht geplant, versicherte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Vorsitzende des Aufsichtsrates. Entscheidend für die Kapazität des neuen Flughafens seien vor allem die Terminal-Abfertigungskapazitäten, schrieb Wowereit. Am Flughafen London-Heathrow seien etwa mit zwei Start- und Landebahnen im Jahr 2013 mehr als 72 Millionen Passagiere abgefertigt worden.

Am neuen Flughafen werden schon vor seiner Eröffnung Kapazitätsengpässe befürchtet. Er ist für 27 Millionen Passagiere jährlich ausgelegt. 2013 waren es in Tegel und Schönefeld schon 26,3 Millionen. Im zurzeit frühestmöglichen Eröffnungsjahr 2016 müsste der Neubau nach einer Studie aber schon gut 31 Millionen Passagiere bewältigen. Vier Jahre später sollen es 35 Millionen sein.Dazu erklärte Wowereit, im Planfeststellungsbeschluss für den BER seien maximal 360.000 Flugbewegungen zugrunde gelegt worden. Dies entspreche etwa 45 Millionen Passagieren.

Zugleich betonte der Aufsichtsratschef, dass keine Überlegungen zu einer Umstrukturierung der Geschäftsführung bekannt seien, um die Bau- und Planungspannen am Flughafen zu bewältigen (mit dpa).