Rainer Schwarz hat Anspruch auf entgangene Gehaltszahlungen und eine Altersvorsorge. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Hajo Schumacher über die Million für den Ex-BER-Chef.

Auf den BER ist Verlass. Kaum denkt man, es kehre mal Ruhe ein, kommt der nächste Aufreger. Diesmal geht es um die Abfindung für den früheren Flughafenchef Rainer Schwarz: eine satte Million Euro. Phantastischer Lohn fürs Nicht-Arbeiten, allemal ein Grund zum Aufregen, aber in Wirklichkeit nicht ungewöhnlich bei fristlosem Feuern. Es bleibt das Geheimnis der Flughafengesellschaft, warum nicht das Mittel der Freistellung gewählt wurde, um Schwarz günstiger loszuwerden.

Jeder Rechtsreferendar weiß, dass eine fristlose Kündigung besonderer Verfehlungen bedarf. Dass Schwarz das ausstehende Geld einfordert, ist nicht edel, aber nachvollziehbar, dass das Gericht kein schuldhaftes Verhalten entdeckte, ist ebenfalls normal.

Dennoch entsteht der Eindruck: Es ist noch lange nicht gerecht, was rechtens sein mag. Denn der Fall Schwarz entlarvt zwei brutale Ungerechtigkeiten im deutschen Arbeitsrecht. Wir erinnern uns an die Pfandbon-Affäre, als eine Kassiererin gefeuert wurde, weil sie ein paar Cent Pfand nicht verbucht hat. Das mag ein Versehen gewesen sein, ein gütiger Mensch könnte Geringfügigkeit geltend machen. Aber: Streng juristisch lässt sich Absicht, Bösartigkeit, also schuldhaftes Verhalten unterstellen. Damit ist die fristlose Kündigung möglich.

Herr Schwarz hat aber keinen Pfandbon unterschlagen, sondern den Überblick über seine Großbaustelle verloren. Das mag Ausweis von Überforderung sein, aber weder Bösartigkeit noch schuldhaftes Verhalten. Merke: Leider hat auch Inkompetenz einen Anspruch auf Abfindung.

Grundsätzlich ist die Abfindungspraxis eine gute Sache, da sie langjährigen Mitarbeitern bei unbegründeter Entlassung ein finanzielles Polster sichert. Da die Managergehälter aber ins Märchenhafte gedriftet sind, bewegen sich auch Abfindungen auf Bundesliganiveau. Es wäre einen Gedanken wert, Abfindungen zu deckeln, erst recht, wenn sie aus öffentlichem Geld bezahlt werden. Geht bei Managergehältern ja auch.

Die sehr viel größere Ungerechtigkeit: Viele Arbeitnehmer sind von der Abfindungspraxis ausgeschlossen. Wer frei schafft – und das sind nicht nur Zahnärzte, sondern immer mehr Medienmenschen, Service- und Saisonkräfte sowie viele Alltagskämpfer mehr –, der sieht keinen Cent, wenn er ohne eigenes Verschulden seinen Job verliert. Ebenso ergeht es Millionen prekärer Arbeitskräfte, die sich mit Projektverträgen und befristeten Engagements durchs Leben hangeln oder in semi-kriminellen Subsubsubunternehmerstrukturen gefangen sind.

Diese Menschen mögen schneller, effektiver, fleißiger arbeiten als jene, die sich ungestraft einen Krankheitstag oder bezahlten Urlaub nehmen können, aber sie haben deutlich weniger Rechte. Absurd, wenn die Politik mehr Risikofreude und Flexibilität fordert, aber auch jene belohnt, die sich ihren Büropflanzen angleichen. Was hilft? Ein neues, faires Recht, das der Arbeitswirklichkeit entspricht.

Rainer Schwarz hat übrigens einen neuen Job, beim Flughafen Rostock-Laage. Laufzeit: fünf Jahre.