Bei Lärmschutzmaßnahmen rund um den neuen Hauptstadtflughafen in Schönefeld darf die Flughafengesellschaft den betroffenen Haushalten keine Verzichtserklärungen vorlegen. Das geht aus einer Antwort von Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Potsdamer Landtag hervor. Bürgerinitiativen in den Anrainer-Gemeinden beklagen, dass die Flughafengesellschaft FBB derzeit an die Bürger Unterlagen mit einer zweifelhaften Verzichtserklärung versende. Darin kann der künftige vollständige generelle Verzicht auf Lärmschutz-Maßnahmen erklärt werden.
Rund um den geplanten Hauptstadtflughafen BER haben rund 23 500 Haushalte Anspruch auf Schallschutz. Bei vielen Betroffenen sollen demnächst die Handwerker anrücken, um die Maßnahmen umzusetzen.
Die Grünen kritisierten die FBB, die versuche, weniger gut informierten Bürgern eine folgenreiche Verzichtserklärung „unterzujubeln“. Im Falle eines Verzichts spart der Betreiber Geld. Die veranschlagten Gesamtkosten für den Lärmschutz am BER liegen bei 730 Millionen Euro.
Minister Vogelsänger versicherte dagegen, dass es keine Anweisungen des Flughafenbetreibers für derartige Klauseln gebe. Die FBB habe mitgeteilt, dass die in der Musterakte enthaltenen Verzichtserklärungen nur vorgelegt würden, „wenn ein Antragsteller dies ausdrücklich wünscht“. dpa