Im Streit um den Schallschutz haben die Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens BER nun auch in letzter Instanz Recht bekommen. Der Flughafen hat beim Einbau von Lärmschutzfenstern und Schalldämmung die Vorgaben aus der Planfeststellung systematisch verfehlt und muss nachbessern.
Gegen dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Revision zu, wie die Pressestelle des Leipziger Gerichts am Dienstag bestätigte. Bürgerinitiativen hatten die Entscheidung zuvor publik gemacht.
Der Flughafen hatte sein Schallschutzprogramm schon nach dem OVG-Urteil nachgebessert. Das Gerichtsurteil hatte den Betreibern des BER im April vergangenen Jahres weitere Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe beschert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied damals, dass die Anwohner besser vor Fluglärm geschützt werden müssen als es die Airportbetreiber beabsichtigt hatten.
Schon 2012 hatten Richter den Betreibern vorgeworfen, die Regeln systematisch verfehlt und Anwohnern etwa nur unzureichende Schallschutzfenster bewilligt zu haben. Flughafenchef Hartmut Mehdorn reagierte mit Unverständnis.
dpa/mim





