Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet über eine weitere umstrittene BER-Flugroute. Es geht um Starts über Blankenfelde-Mahlow. Die Gemeinde fordert, dass Flüge umgeleitet werden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt seit Donnerstagmorgen über eine weitere umstrittene Flugroute vom künftigen Hauptstadtflughafen. Dabei geht es um Starts über Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming). Drei bis vier Kilometer vom Ende der Startbahn entfernt leben dort 27.000 Menschen.

Die Gemeinde kritisiert die Route für Abflüge als rechtswidrig, weil ihre Bürger zusätzlich auch Landeanflüge ertragen müssen. Das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hält seine Entscheidung aber für korrekt. „Wir möchten immer, dass möglichst wenig Menschen von Lärm betroffen sind“, sagte Sprecherin Kerstin Weber.

Es gebe aber Hinweise darauf, dass sich zwischen 22 und 6 Uhr die Belastung verringern ließe, sagte der Direktor des Bundesaufsichtsamtes, Nikolaus Herrmann am Donnerstag. Damit würden Mahlow-Nord, der Berliner Stadtteil Lichtenrade, aber auch Großbeeren und Teltow stärker als bisher nachts von Fluglärm betroffen. Eine Entscheidung soll laut Referatsleiter Wolfgang Ruths bis Sommer nächsten Jahres fallen.

Die Bewohner von Blankenfelde-Mahlow sind täglich von Fluglärm betroffen. Bei Westwind – an zwei von drei Tagen – starten die Maschinen über die Gemeinde hinweg, die drei bis vier Kilometer vom Pistenende entfernt liegt. Bei Ostwind überqueren landende Flugzeuge in wenigen hundert Metern Höhe die Häuser. Diese „Doppelbelastung“ habe das Bundesaufsichtsamt ignoriert.

Starts sollen nordwärts abdrehen

Die Gemeine verlangt, dass Starts zumindest in den zwei bis vier Spitzenstunden pro Tag und nachts um ihr Gebiet herumgeführt werden. Im Rathaus hieß es, die Maschinen könnten ebenso gut nach dem Start nördlich abdrehen und zwischen dem Ortsteil Mahlow und dem Berliner Stadtteil Lichtenrade hindurch abheben.

Dies hatte die Deutsche Flugsicherung vor drei Jahren sogar vorgeschlagen. Nach lautstarken Protesten setzten sich in der Fluglärmkommission neben Lichtenrade auch Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow zulasten Blankenfeldes durch, obwohl diese Gemeinden weiter vom Flughafen entfernt liegen und damit höher überflogen würden. Die Flugsicherung schlug daraufhin Geradeausstarts über das Blankenfelder Zentrum vor, die das Bundesaufsichtsamt später übernahm.

Das Gericht hat schon die Wannsee-Route gekippt, die Müggelsee-Route dagegen bestätigt. In den beiden Verfahren ging es aber nicht um Lärm. Im Fall Wannsee gab ein Forschungsreaktor den Ausschlag. Am Müggelsee hielt das Gericht eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für nötig, wie sie Anwohner gefordert hatten.

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