Flughafenchef Hartmut Mehdorn geht gegen das Urteil zum Schallschutz am künftigen Hauptstadtflughafen BER vor. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte Ende April in einem Urteil erhebliche Nachbesserungen beim Schallschutz für die Anwohner gefordert. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen reichte die Flughafengesellschaft nun am Mittwoch Beschwerde beim OVG ein, wie ein Sprecher mitteilte.
Mehdorn erklärte zur Begründung der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde: „Leider führt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dazu, dass ein überwiegender Teil der Häuser nicht geschützt werden kann, da die Kosten dann so hoch liegen würden, dass die Entschädigungsregel aus dem Planfeststellungsbeschluss greift. Hier ist meine Meinung klar: Es ist nicht zielführend, wenn die Leute sich keinen vernünftigen Schallschutz einbauen lassen.“
Mehdorn hatte schon vor Wochen angemerkt, dass er nichts von dem Urteil halte, weil daraus für 80 bis 90 Prozent der Anwohner ein Anspruch auf eine Entschädigung entstehe. Sie beträgt 30 Prozent des Verkehrswerts ihrer Häuser und muss nicht zwingend für Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmung ausgegeben werden.
Programm muss um weitere 286 Millionen Euro aufgestockt werden
Nach dem Gerichtsurteil darf der Fluglärm in Zukunft die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel in den 14.000 betroffenen Wohnungen in Airportnähe am Tag nicht überschreiten. Das ursprünglich geplante Schallschutzprogramm des Flughafens ist damit zu klein bemessen und muss nun möglicherweise um weitere 286 Millionen Euro aufgestockt werden. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting hatte im April klar gesagt: Der Planfeststellungsbeschluss sei in der Frage des Schallschutzes eindeutig. Das Gericht hatte den Betreibern vorgeworfen, die Regeln aus dem Planfeststellungsverfahren systematisch verfehlt und Anwohnern zum Beispiel nur unzureichende Schallschutzfenster bewilligt zu haben.
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) mahnt im Streit um das Dauerthema Lärmschutz am BER zu Vorsicht und Mäßigung. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen, das OVG-Urteil anzufechten, weil es das Mehrkosten in Millionenhöhe nach sich ziehen würde.
dpa





