Ungeachtet des weiterhin noch nicht gesicherten Eröffnungstermins für den neuen Großflughafen BER in Schönefeld will die Berliner Flughafengesellschaft (BFG) den innerstädtischen Airport in Tegel offenbar möglichst rasch schließen lassen. Das Verfahren zum Widerruf der Betriebsgenehmigung für Tegel sei ausgesetzt, nicht jedoch beendet worden, teilte jetzt Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) auf Anfrage des Grünen-Abgeordneten Harald Moritz mit.
Wie Gaebler bestätigte, hatte die BFG – eine 100-prozentige Tochter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH – noch am 18. Januar 2012, als die Probleme mit dem Brandschutz im BER-Terminal intern bereits bekannt waren, bei der obersten Luftfahrtbehörde des Landes beantragt, die Betriebsgenehmigung für Tegel mit Wirkung zum 3. Juni 2012, 0 Uhr, zu widerrufen. An diesem Tag sollte eigentlich der neue Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld in Betrieb gehen. Doch wegen erheblicher Fertigstellungsmängel speziell bei der Brandschutztechnik musste die Flughafengesellschaft am 8. Mai den Termin kurzfristig absagen. Seither muss vor allem der innerstädtische Airport in Tegel ein erheblich höheres Flugaufkommen bewältigen. Bislang ohne größere Probleme.
„Irgendwie frisches Geld“
Die BFG wollte mit ihrem Antrag einen früheren Bescheid der Luftfahrtbehörde aus dem Jahr 2004 ändern lassen. Er besagt, dass der Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tegel erst nach Ablauf von sechs Monaten nach der Inbetriebnahme der neuen, 4000 Meter langen Südpiste für Schönefeld wirksam wird. Mit dieser Festlegung will das Land gewährleisten, dass Tegel bei eventuellen Betriebsproblemen am BER noch ein halbes Jahr lang als Ausweichflughafen zur Verfügung steht.
Offenbar um die damit verbundenen erheblichen Kosten etwa für Fluglotsen, eine einsatzfähige Feuerwehr sowie Bodenpersonal zu sparen, will die BFG jedoch diese Betriebszeit-Verlängerung für Tegel vermeiden. Von diesem Ansinnen hat sich die Flughafengesellschaft nicht endgültig verabschiedet. Laut Gaebler hat die BFG am 29. Mai 2012 darum gebeten, „das Verfahren auszusetzen und vorläufig nicht weiter zu betreiben“. Es kann demzufolge jederzeit wieder aufgenommen werden.
Der Bund der Steuerzahler befürchtet unterdessen, dass die Berliner und Brandenburger einen Großteil der Mehrkosten für den BER von bislang kalkulierten 1,2 Milliarden Euro tragen müssen. Die zusätzlichen Ausgaben könnten nicht allein den Fluggästen aufgebürdet werden, sagte der Berliner Landesvorsitzende Alexander Kraus. Der Steuerexperte rechnet damit, dass die Flughafengesellschaft „irgendwann frisches Geld benötigt“. Dann seien die Gesellschafter gefragt, zu denen neben den Ländern Berlin und Brandenburg auch der Bund gehört.