Die Opposition will in der kommenden Woche die Akten zum Flughafenbau einsehen. Die Senatskanzlei soll dazu Aufsichtsratsprotokolle, Berichte der Geschäftsführung, Controllingberichte und Informationen an den Projektausschuss der Jahre 2011 und 2012 vorlegen.

Zu klären ist nach den Worten der Fraktionschefin der Grünen, Ramona Pop, ob es tatsächlich Hinweise auf ein Fehlverhalten der Flughafengesellschaft unter Rainer Schwarz und Versäumnisse des Aufsichtsrats unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) gegeben hat, die zur Verschiebung des Starttermins geführt haben.

Für die beteiligten Personen könnte es heikel werden, sollten solche Hinweise gefunden werden. Möglicherweise könnten die Geschäftsführung und Kontrolleure sogar persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Denn die Gesellschafterversammlung hat nach Informationen von Morgenpost Online Aufsichtsräte und Geschäftsführer für 2011 noch nicht förmlich entlastet. Ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfer liegt zwar vor, aber die Gesellschafterversammlung habe noch nicht wieder getagt, hieß es.

„Die fehlende Entlastung ist kein gutes Signal“, sagt der Wirtschaftsjurist Michael Adams von der Universität Hamburg. „Denn solange die Geschäftsführung nicht entlastet ist, können Schadensersatzansprüche gegen sie gestellt werden.“ In den vergangenen Jahren schlug der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft jedes Mal vor, die Geschäftsführung zur entlasten. Das ist auch in diesem Jahr bei der Sitzung am 20. April so geschehen. Allerdings fand die entsprechende Gesellschafterversammlung noch nicht statt.

Zweifel am Aufklärungswillen

Selbst wenn es zu einer Haftung kommen sollte, wird dies nicht einmal ansatzweise den tatsächlich entstandenen Schaden decken. Zudem haben die Betroffenen sehr wahrscheinlich eine Versicherung für solch einen Fall abgeschlossen. Diese kann sie jedoch nicht vor allen unangenehmen Folgen bewahren. Denn sie sieht üblicherweise einen Selbstbehalt vor.

Die Grünen verlangen nun, dass die Gesellschafterversammlung, die aus Vertretern der Länder Berlin und Brandenburg sowie des Bundes besteht und der Klaus Wowereit selbst vorsitzt, nicht eher eine Entlastung ausspricht, bis alle Fragen geklärt sind.

Die Grünen im Bundestag haben bereits die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit persönliches schuldhaftes Verhalten von Management und Aufsichtsrat auch strafrechtlich verfolgt werden müsse.

Zweifel am Aufklärungswillen der Senatskanzlei wecken bei den Oppositionspolitikern die Regularien, die Wowereits Senatskanzlei-Chef Björn Böhning zur Bedingung für die Akteneinsicht übermittelt hat. Die Unterlagen sind nur im Roten Rathaus einsehbar.

Alle Interessenten müssen unterschreiben, dass sie die Erkenntnisse geheim halten, weil die Dokumente „die Interessen Dritter“ berührten. „Mit Transparenz hat dieses Verfahren nichts zu tun“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Piraten, Martin Delius. „Wieder einmal“ werde dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen Vorrang vor dem Informationsbedürfnis der Bürger gegeben. „Wenn Klaus Wowereit tatsächlich meint, er sei seinen Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzender stets nachgekommen, sollte er dafür sorgen, dass alle relevanten Protokolle veröffentlicht werden.“

Die Grünen fordern, dass für jedes Dokument darzulegen ist, warum dieses vertraulich sei. Das „rein pauschale Vorbringen“ halte man angesichts der neueren Rechtsprechung für nicht zulässig. „Wir behalten uns diesbezüglich eine gerichtliche Überprüfung vor“, sagte Pop. Letztes Mittel bleibe ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.

Unterdessen kündigte der Chef der Fluggesellschaft Air Berlin, Hartmut Mehdorn, an, die Entscheidung der Berliner Luftfahrtbehörde zu Nachtflügen auf dem Flughafen Tegel nicht zu akzeptieren. Die Airlines seien nicht Schuld daran, dass in Tegel andere Öffnungszeiten herrschten, sagte Mehdorn am Freitag. Der Senat solle deshalb „flexibel auf die Anforderungen und berechtigten Wünsche reagieren“.