Eine Anwaltskanzlei aus Würzburg hat am Freitag gegen die geplante Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg am 3. Juni geklagt.
Der Eilantrag auf einstweilige Anordnung ziele darauf ab, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das brandenburgische Infrastrukturministerium verpflichte, die Eröffnung des neuen Airports wegen „mangelnden Schallschutzes“ zu unterbinden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann in Berlin.
Für den Fall, dass der Flughafen in Schönefeld dennoch eröffne, sei zugleich gegen die Aufnahme von Nachtflügen zwischen 22 und 6 Uhr geklagt worden. Baumann vertritt nach eigenen Angaben elf Bürger, die in vom Fluglärm betroffenen Orten in Brandenburg und Berlin wohnen.
Kläger werfen Flughafengesellschaft falsche Berechnungen vor
Die Flughafengesellschaft verstoße bei der Berechnung der Schallschutzansprüche, die den Betroffenen zustünden, flächendeckend gegen die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses, sagte Baumann. Dieser sehe vor, dass die Bürger einen Anspruch auf Schallschutzvorrichtungen haben, die höhere Schallpegel als 55 Dezibel in Räumen bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung durch An- und Abflüge am Tage verhinderten.
Der Flughafenbetreiber lege aber davon abweichend in seinen Kostenerstattungsvereinbarungen zu Grunde, dass dieses Limit sechsmal am Tag überschritten werden dürfe.
Die Flughafengesellschaft bringe die Bürger durch „fehlerhafte Berechnungen gezielt um den ihnen zustehenden Schallschutz“, sagte der Rechtsanwalt und ergänzte: „Nach den von uns in Auftrag gegebenen Berechnungen führt die Zugrundelegung eines falschen Schallschutzziels dazu, dass letztlich allen Betroffenen zu wenig Schallschutz gewährt wird und diese damit nicht ausreichend gegen Lärm geschützt werden.“
Fluglärm tagsüber und nachts
Dies habe zur Folge, dass mit Aufnahme des Flugbetriebs in den Häusern Schallpegel zwischen 58 und 79 Dezibel aufträten. Dies seien „unglaublich hohe Lärmwerte“, die die Gesundheit der Betroffenen gefährdeten, betonte Baumann.
So sei zu befürchten, dass die Bewohner der von Lärm betroffenen Wohnhäuser nicht nur tagsüber in ihren Räumen keinerlei Ruhe und Erholung mehr fänden, sondern auch zur Nachtzeit durch extrem hohen Lärm geweckt würden. Anspruch auf Lärmschutz haben Baumann zufolge 25.500 Haushalte.
dapd/bee


