Der zu lebenslanger Haft verurteilte Schwerverbrecher Frank Schmökel ist in ein Brandenburger Krankenhaus verlegt worden. Laut „Bild“ erlitt der 63-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben (Dahme-Spreewald) offenbar einen Herzinfarkt. Demnach habe die Gefängnisleitung am Montag um 18 Uhr die Polizei informiert, dass Schmökel „aufgrund von Atemnot und Herzproblemen“ in das Spreewald-Klinikum Lübben gebracht werden müsse. Laut Medienbericht habe für die Polizei jedoch schnell festgestanden, dass Überwachung und Transport des Intensivtäters in die Zuständigkeit der Justiz fielen. Die Polizei sei offenbar nicht selbst aktiv geworden.
Wie der Schwerverbrecher nun auf der Intensivstation im Spreewald-Klinikum bewacht wird, wurde zunächst nicht bekannt. Martha Gruß, Sprecherin von Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm, sagte am Dienstag dem Boulevardmedium nur: „Herr Schmökel hat gestern gesundheitliche Beschwerden angezeigt und wurde deswegen ins Krankenhaus verbracht.“
Schmökel war 2017 aus der Maßregelvollzugsklinik in Brandenburg (Havel) in den aktiven Haftvollzug der JVA Luckau-Duben überstellt worden.
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Schmökels 13-tägige Flucht sorgte 2000 für Aufsehen
Im Herbst 2000 hatte Schmökels gewaltsame Flucht bundesweites Aufsehen erregt. Er war zu der Zeit in der Nervenklinik Neuruppin untergebracht. Schmökel hatte am 25. Oktober 2000 bei einem begleiteten Ausgang aus der Klinik seine Mutter in Strausberg besucht. Plötzlich griff er die Pfleger mit einem Messer an. Er stach auf seine Mutter ein und verletzte die Pfleger zum Teil lebensgefährlich.
Auf der anschließenden 13-tägigen Flucht, die die bis dahin größte Polizeiaktion in Brandenburg auslöste, erschlug der damals meistgesuchte Verbrecher Deutschlands einen Rentner mit einem Spaten. Der musste sterben, weil Schmökel seine Flucht mit dessen Auto fortsetzen wollte.
Zuvor war Schmökel wegen Sexualverbrechen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Er wurde von der Polizei in Bautzen gestellt. Das Landgericht Frankfurt (O.) verurteilte ihn Ende 2002 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.





