Der Organisator der fremdenfeindlichen Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, soll wegen Körperverletzung ein Jahr in Haft. Das Landgericht Potsdam verwarf die Berufung des 33-Jährigen gegen das Urteil des Amtsgerichts, weil Müller am Montag nicht zu der Verhandlung erschienen war.
Einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erließ das Landgericht jedoch nicht. Müller hatte laut Urteil des Amtsgerichts in der Silvesternacht 2014/15 zwei Partygäste schwer verprügelt.
„Der Bewährungshelfer hat keinen Kontakt zu ihm“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ulrike Phieler-Morbach. „Nach seinen Worten ist davon auszugehen, dass Herr Müller untergetaucht ist.“ Nun solle aber zunächst die Staatsanwaltschaft ermitteln, warum Müller nicht zu Verhandlung erschienen ist.
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