Weinend zieht Monika Breß ein Foto aus der Brieftasche. Darauf zu sehen ist ein fröhliches Mädchen mit schulterlangen, braunen Haaren und roten Pausbacken. „Das ist Klara“, sagt die 59-Jährige. Die Kinderkrankenschwester aus Woltersdorf spricht von ihrem einzigen Enkelkind, als hätte sie es gestern erst in den Armen gehalten. Doch die Vierjährige ist schon ein Dreivierteljahr tot, ermordet von der eigenen Mutter.

Gegen die 20-jährige Anne-Marie S. aus Erkner wird seit Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Es soll klären, ob Klaras Mutter aufgrund einer krankhaften seelischen Störung schuldunfähig ist, für die heimtückische Tötung der Tochter also nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Nach Ansicht der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist S. zudem nicht in der Lage, das getane Unrecht zu begreifen und wegen wiederkehrender wahnhafter Depressionen weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich, so dass andere vor ihr geschützt werden müssen. Beantragt wird deshalb eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Angst und Verzweiflung in einer sich dramatisch entwickelnden depressiven Stimmung trieben sie laut Staatsanwaltschaft am 20. April 2012 zu der Idee eines sogenannten erweiterten Suizides.

Bedrückende Schilderung der Kindstötung

Sie wollte sich umbringen, das Kind aber nicht allein zurücklassen. Als die Kleine zum Mittagsschlaf in ihrem Bettchen lag, nahm die Mutter ein Kissen und drückte es so lange auf Klaras Gesicht, bis sie sich nicht mehr rührte. Weil ihre geistige Verwirrung laut Staatsanwaltschaft weiter voran schritt und sie zudem erschöpft war, fand sie nicht mehr die Kraft, sich auch selbst umzubringen.

Vorbereitungen dafür hatte sie laut den Ermittlern aber bereits getroffen. „Sie wollte sich die Pulsadern aufschneiden, sich dann in die Badewanne legen und einen eingeschalteten Fön ins Wasser werfen“, sagt Staatsanwältin Anette Bargenda.

Schon unmittelbar nach der Verhaftung von S. kurz nach der Tat waren bei den Ermittlern Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit der jungen Frau aufgekommen. „Aufgrund jahrelangen Alkohol- und Drogenmissbrauchs leidet sie an wahnhaften Depressionen, sodass sie bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist“, erklärt die Staatsanwältin. Zum Prozessauftakt wird S. unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört.

Nach Angaben von Bargenda legt Klaras Mutter ein umfassendes Geständnis ab. „Wie sie die Tötung des Kindes schilderte – das war sehr bedrückend“, sagt die Staatsanwältin danach. Ihren Angaben nach kann sich S. erstaunlich gut an die Tat erinnern. Vor Gericht wirkt die blasse und deutlich älter wirkende Dunkelhaarige gefasst, aber bedrückt.

Klaras Mutter war launisch, manchmal abwesend

„Dass mit Anne-Marie etwas nicht stimmt, haben wir schnell gemerkt. Sie war launisch, manchmal völlig abwesend. Dass sie aber unsere süße Maus umbringt, hätten wir nie geahnt“, erzählt Monika Breß, die sich bittere Vorwürfe macht, die Tragödie nicht verhindert zu haben. „In meinem Beruf helfe ich so vielen Menschen, aber meiner Kleinen konnte ich nicht helfen.“ Dabei taten sie und ihr Mann Klaus seit Jahren alles, um Klara, die kein Wunschkind war, ein normales Leben zu ermöglichen.

Glaubt man den Schilderungen der Großmutter, so war das Mädchen von Geburt an Leidtragender des unsteten Lebens seiner Mutter, die Drogen nahm, Alkohol trank und offenbar nie so richtig wusste, wo sie hingehört. Psychisch krank sind nach Angaben von Prozessbeteiligten auch die Mutter von Anne-Marie S. sowie Klaras Vater Frank Breß, der vor Gericht als Nebenkläger von einem Rechtanwalt vertreten wird.

Trotz dieser Voraussetzungen sah das Jugendamt zu keiner Zeit eine „Gefährdung des Kindeswohls“. Schon frühzeitig war die junge Mutter bei der Behörde bekannt, eine kontinuierliche Betreuung scheiterte wohl nicht nur, weil S. Termine nicht einhielt, sondern auch wegen des häufigen Ortswechsels. Sie lebte erst auf Rügen, ging dann nach Rostock, um ihr Abitur nachzumachen und dann wieder zurück auf die Ostseeinsel.

Jugendamt macht Großeltern Vorwürfe

Als die 20-Jährige mit dem Kind Ende 2011 schließlich nach Erkner zog, um auf eine Berliner Schauspielschule zu gehen, nahmen sich die Großeltern eine Wohnung in der Nähe, Klaus Breß gab seine Arbeit auf, um für das Enkelkind da zu sein, um das sich beide Sorgen machten.

Doch das Leben blieb unstet. Mal durften die Großeltern die Kleine auf Geheiß der Mutter wochenlang nicht sehen, dann wiederum lebte Klara über Monate bei ihnen. Schon frühzeitig hatten sie eine Pflegschaft für das Mädchen beim Jugendamt beantragt. „Die Kleine brauchte dauerhafte Bezugspersonen, einen geregelten Tagesablauf, Geborgenheit“, sagt Monika Breß, die unterschwellig der Behörde eine Mitschuld am Tod Klaras gibt.

Das Jugendamt wiederum habe den Großeltern Vorwürfe gemacht, sagt die Frau. Tenor: Sie hätten nicht eindringlich genug über die Zustände bei Anne-Marie S. informiert. „Wir haben versucht, Klara zu retten, es aber nicht geschafft“, resümiert die Großmutter bitter.

Für die Mutter der Kleinen, über deren „gelassenen Eindruck“ vor Gericht sie entsetzt ist, fordert Monika Breß eine gerechte Strafe. „Anne-Marie ist nicht so harmlos, wie sie hier tut. Sie war nicht allein mit dem Kind – wir boten ihr jegliche Hilfe an, doch sie wollte die Kleine einfach nicht.“