Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat für den Dänen Peter-Thue R., der am 12. August 2011 an der Autobahn 24 bei Börnicke (Havelland) seine beiden Töchter in einem Auto verbrannte, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe beantragt. Es handele sich um Morde aus Heimtücke und niederen Beweggründen, so Anklagevertreter Peter Petersen. Zudem forderte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Peter-Thue R. könnte dann frühestens nach 18 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen.
Der 41-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, die zehnjährige Marlene Marie und die ein Jahr jüngere Line Sofie mit Schlafmitteln betäubt und getötet zu haben. Er habe geplant, sich und die Töchter gleichzeitig umzubringen. Angeblich habe er sich nicht vorstellen können, dass die Kinder ohne ihn weiterleben könnten. Sein Instinkt habe ihn jedoch aus dem brennenden Auto herausgetrieben, während die angeschnallten, um Hilfe schreienden Kinder im Wagen verbrannten.
Motiv: Rache an der Ex-Frau
Staatsanwalt Petersen sprach von „einer Tat mit schwer zu überbietender Grausamkeit“. Er ging in seinem Plädoyer davon aus, dass die Suizidgedanken des Angeklagten halbherzig gewesen seien. Im Vordergrund hätten Rachegedanken an Peter-Thue R.s Ehefrau gestanden. Petersen schilderte noch einmal, wie es den Ermittlungen und der Beweisaufnahme zufolge zu den Morden gekommen war: Es habe mit der Trennung des Angeklagten von dessen zwei Jahre jüngeren Frau Christina im Jahr 2009 begonnen. Vor Gericht hatte die Frau ausgesagt, dass sie es an der Seite des vor allem mit sich selbst beschäftigen Mannes nicht mehr aushalten konnte. Da sie damals den gemeinsam geführten Bauernhof verließ, habe zunächst der Angeklagte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bekommen. Das Paar habe sich jedoch darauf geeinigt, dass die Mädchen jeweils eine Woche bei der Mutter oder beim Vater wohnen. Christina R. lernte anschließend einen neuen Partner kennen, zog mit ihm in ein Haus, in dem es auch Zimmer für die Töchter gab. Der Angeklagte wiederum verlor seinen Job als Landwirtschaftslehrer in einem Internat und stand mit dem Bauernhof vor der Zwangsvollstreckung. Als er beschloss, in eine andere Gegend zu ziehen und die Kinder mitzunehmen, zog seine Ex-Frau vors Familiengericht. Dort wurden ihr die Kinder zugesprochen.
Im August, in Dänemark waren Sommerferien, durfte Peter-Thue R. mit seinen Töchtern aber noch einmal einen Kurzurlaub verbringen. Sie fuhren zunächst zu einer Skihalle. Anschließend war die Rückkehr geplant. Peter-Thue R. fuhr stattdessen in Richtung Brandenburg. Gegen drei Uhr setzte er das Auto mit den schlafenden Kindern in Brand. Einem Autofahrer, der ihn am Straßenrand stehen sah, schilderte er einen vermeintlich tragischen Unfall: Auf dem Beifahrersitz habe ein Benzinkanister gestanden. Und der habe sich, als er sich eine Zigarette ansteckte, versehentlich entzündet. Diese Geschichte erzählte er auch Rettungssanitätern und Polizisten.
Staatsanwalt Petersen wertete diese offenbar schon gedanklich vorbereiteten Erklärungen als „das Wirken eines planvoll und absichtsvoll handelnden Verbrechers“. Peter-Thue R. habe einem psychiatrischen Gutachten zufolge zwar eine Persönlichkeitsstörung und sei ein Narziss, gekennzeichnet durch ein übergroßes Gefühl eigener Wichtigkeit. In dem gleichen Gutachten sei ihm aber auch die volle Schuldfähigkeit attestiert worden. „Er wollte seine Ex-Frau treffen, wie man einen Menschen überhaupt treffen kann“, sagte Petersen. Und ihr Schwachpunkt seien die von ihr über alles geliebten Mädchen gewesen. „Ich hoffe“, sagte Petersen zum Angeklagten, „dass Sie die Todesschreie ihrer sterbenden Kinder nie wieder aus den Ohren bekommen!“ Auch Anwalt Matthias Schöneburg, der für Christina R. die Nebenklage vertritt, sah dieses Tatmotiv: „Es ging ihm nie um die Töchter, die hat er bestialisch geopfert“, so Schöneburg, „Es ging ihm nur um seinen erbarmungslosen Rachfeldzug gegen seine geschiedene Frau.“ Peter-Thue R.s Verteidiger plädierte auf Totschlag. Höchststrafe wären hier 15 Jahre Haft. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet.






