Zum Schluss wandte sich der Angeklagte noch einmal auf emotionale Weise an das Gericht: „Es war keine Tat aus Hass, sondern aus Liebe“, sagte der 42-jährige Familienvater aus Dänemark am Dienstag im Landgericht Potsdam. Im vergangenen Jahr hatte er in einem Wald bei Nauen seine beiden Töchter betäubt, im Auto angeschnallt und bei lebendigem Leib verbrannt. Schon zum Prozessauftakt Ende Februar hatte er die Tat gestanden. Am Dienstag hielten Staatsanwaltschaft Verteidigung ihre Plädoyers. Danach ergriff der Angeklagte das Wort.

Er bereue die Tat bitter und wünsche sich, sie rückgängig machen können, sagte der 42-jährige unter Tränen. „Scham, Schuld und das Vermissen werden nie vergehen“, fügte er hinzu und bat seine Familie, seine Ex-Frau, Freunde und Bekannte um Entschuldigung. Sich selbst jedoch werde er nie vergeben.

Heimtücke als Mordmerkmal

Der Mann ist wegen zweifachen Mordes angeklagt. Er hatte zu Prozessbeginn gestanden, aus Sorge um den Verlust seiner Kinder in einem Sorgerechtsstreit mit seiner Ex-Frau sowie aus Verzweiflung und Ausweglosigkeit getötet zu haben. Dabei habe er auch sich selbst töten wollen. Auch die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Mann auf dem Fahrersitz saß, als er das Auto anzündete. Doch sind sich Staatsanwalt und Verteidiger einig, dass ihn sein Überlebensinstinkt aus dem brennenden Auto trieb.

Uneins waren sich Staatsanwalt und Verteidiger indes bei den Motiven und der Bewertung der Tat. Staatsanwalt Peter Petersen sprach von zweifachem Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen und forderte deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem soll seinem Antrag zufolge das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. Diese sah der Staatsanwalt unter anderem in der „schwer zu überbietenden Grausamkeit“ der Tat begründet.

Tötung nicht mit Sprachmüll verkleistern

Zugleich wehrte sich der Staatsanwalt dagegen, bei dem Fall von einem „erweiterten Suizid“ zu sprechen. Auch wenn der Angeklagte Suizidabsichten gehabt habe, „hatten die Kinder als Opfer des Verbrechens nicht die Absicht zu sterben“, betonte Petersen und fügte hinzu: „Tötungsverbrechen sollten auch so genannt und nicht mit Sprachmüll verkleistert werden.“

Strafverteidiger Thomas Arndt nannte den „erweiterte Suizid“ hingegen einen anerkannten Begriff, der auch im Fall seines Mandanten rechtlich angewandt werden solle. Denn der 42 Jahre alte Vater habe es seinen Kindern ersparen wollen, ohne ihn weiterzuleben. „Er wollte die Kinder nicht allein zurücklassen. Diese Denkweise war entscheidend für das Tatmotiv“, argumentierte Arndt. Die Bilanz eines gescheiterten Lebens und falsch verstandenes Mitleid mit seinen Kindern hätten zu der verzweifelten Tat geführt.

Aus Sicht von Arndt war der Angeklagte aufgrund einer Persönlichkeitsstörung nicht fähig zu erkennen, dass seine Tat aus niedrigem Beweggrund geschehe. Er plädierte deshalb dafür, die Tat als vorsätzliche Tötung und nicht als Mord zu bestrafen. Das Urteil wird für den 31. Mai erwartet.

dapd/nbo