Hauptstadtflughafen BER

Gericht erlaubt nächtliche Flüge in Schönefeld

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Die BER-Jets dürfen auch in den nächtlichen Randzeiten starten und landen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und Anwohner abblitzen lassen. Diese wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Niederlage für die Anrainer des künftigen Hauptstadtflughafens in Berlin-Schönefeld: Der Airport kann ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag grünes Licht für nächtliche Flüge in den sogenannten Randzeiten gegeben. Damit blieben die Klagen von Anwohnern und umliegenden Gemeinden ohne Erfolg.

Die Richter erklärten damit den Planergänzungsbeschluss für zulässig. Er weise keine Fehler auf. Details lägen damit im Ermessen der Behörde, dem brandenburgischen Verkehrsministerium. Nach dessen Planung sind in den Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr eingeschränkt Flüge möglich.

Bügerverein will vor Europäischen Gerichtshof ziehen

Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) will das Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptieren. Sie haben unmittelbar nach der Entscheidung vom Donnerstag eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt.

Das Leipziger Gericht hatte entschieden, dass der künftige Hauptstadt-Airport BER ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen kann. Es hat grünes Licht für nächtliche Flüge in den sogenannten Randzeiten gegeben. Nach Planung des märkischen Verkehrsministeriums sind in den Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr eingeschränkt Flüge möglich.

Der BVBB betonte am Donnerstag noch einmal, dass die „katastrophal“ falsche Standortentscheidung für den BER „nicht hingenommen“ wird. Man werde weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Wie Astrid Bothe betonte, sei der BVBB zuversichtlich, dass auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwinge.

Wirtschaft spricht von wegweisendem Urteil

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßte dagegen die Entscheidung. BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch sprach am Donnerstag von einem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für noch anstehende Gerichtsentscheidungen zu anderen Flugplätzen in Deutschland. „In der Luftfahrt dürfen am späten Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze dieser Branche auch in Zukunft gesichert werden sollen“, erklärte Siegloch.

„Die richtige Balance zwischen Wirtschaft und Arbeitsplätzen einerseits und Lärmschutz andererseits ist entscheidend“, erklärte Siegloch weiter. „Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute deutlich gemacht.“

Vor zwei Tagen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einer einstweiligen Anordnung die geplanten Nachtflüge am Flughafen Frankfurt vorläufig verboten. Der BDL hofft jetzt darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die geplanten 17 Nachtflüge in Frankfurt genehmigt.

Basis dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006. Damals hatten die Richter den Bau des Airports genehmigt, einen 24-Stunden-Betrieb jedoch untersagt. Auf Grundlage des Urteils besserten die Behörden in Brandenburg die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) nach. Dieser soll am 3. Juni 2012 eröffnet werden.

( dpa/dpad/ap )