Eigentlich müsste Carsten W. ja zufrieden sein. Nach seiner Festnahme hatte der Jurist mit erstem Staatsexamen zu Kriminalbeamten gesagt, dass er mit zehn Jahren Gefängnis rechne. Das Potsdamer Landgericht blieb am Freitag sogar noch darunter und verurteilte den 45-Jährigen zu neun Jahren Gefängnis. Dennoch wirkte Carsten W. keineswegs zufrieden. Er nahm das Urteil eher ungläubig zur Kenntnis. Als werde ihm jetzt erst bewusst, was auf ihn zukommt, nachdem er am 10. Februar dieses Jahres in Kleinmachnow die vierjährige Karolina entführte, von den Eltern 60.000 Euro Lösegeld erpresste und das kleine Mädchen erst nach knapp 13 Stunden wieder frei ließ. Anschließend wurde er von SEK-Beamten überwältigt.
Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz sprach bei seiner Urteilsbegründung von einer „schrecklichen“ und „besonders verwerflichen Tat“. Nicht zuletzt, weil „ein kleines, hilfloses Kind das Opfer gewesen“ sei. Carsten W. habe „der ganzen Familie großes Leid“ zugefügt. Das habe sich bei den Zeugenaussagen deutlich gezeigt. Die Mutter habe Todesängste ausgestanden. Und der Vater sei auch heute noch traumatisiert und habe zunächst gar nicht als Zeuge erscheinen wollen. „Dieses fast 13 Stunden währende Martyrium war für die Eltern des Kindes eine absolute Katastrophe“, so der Richter.
Motiv: 36.000 Euro Schulden
Schaden genommen habe auch Karolina. „Sie hat jetzt Angst, wenn Männer kommen“, sagte Dielitz. „Sie weint, wenn die Eltern plötzlich nicht mehr in ihrer Nähe sind. Da reicht schon aus, dass sie nur mal kurz in den Garten gehen.“ Wie sich das Kind entwickeln werde, könne heute keiner sagen. „Die Last ist vorhanden. In welcher Richtung sie ausschlagen wird, werden wir nie erfahren.“
Unverständnis zeigte der Richter über Carsten W.s Motiv. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag erklärt, dass er rund 36.000 Euro Schulden hatte: bei den Vermietern und den Lieferanten für ein Fachgeschäft für Tierfutternahrung und eine Confiserie, die er in einer Zehlendorfer Ladenstraße betrieb. Außenstände hatte er auch bei seiner geschiedenen Frau, der er Unterhalt für die drei gemeinsamen Kinder zahlen muss. Für den 11. Februar, also einen Tag nach der Entführung, hatte sich der Gerichtsvollzieher angekündigt. Das sei der letzte Anstoß gewesen, so der Angeklagte, warum er sich zu dieser Entführung entschlossen habe.
Für Richter Dielitz war das schwer nachvollziehbar: „Sie befanden sich in überschaubaren finanziellen Nöten. Was sind 36.000 Euro für einen Akademiker?“ sagte er zu dem Angeklagten. „Sie sind ein intelligenter Mann. Es hätte für Sie andere Möglichkeiten gegeben, sich das nötige Geld zu beschaffen.“ Und sei es von den eigenen Eltern, zu denen Carsten W. ein gutes Verhältnis hatte.
Zugute gehalten wurde dem Angeklagten von der Strafkammer, dass sich „das entführte Kind zu keinem Zeitpunkt in einer lebensgefährlichen Situation befunden“ habe. Auch das sei Teil des Entführungsplanes gewesen. „Sie sind kein Schwerkrimineller, der geübt ist im Umgang mit Verbrechen“, sagte Richter Dielitz zum Angeklagten. Andererseits habe sich Carsten W. aber auch nicht in totaler Verzweiflung oder gar in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Er habe die Entführung „genau geplant und so dann auch durchgeführt“.
Strafe auch als Abschreckung
Angesichts von zwei vollendeten Tatbeständen mit Mindeststrafen von je fünf Jahren – erpresserischer Menschenraub und schwere räuberische Erpressung – wären aus Sicht von Dielitz „sogar zehn oder elf Jahre Freiheitsstrafe angemessen“ gewesen. Die Kammer habe aber nicht die Staatsanwaltschaft überbieten wollen, sagte er. Ankläger Jörg Möbius hatte neun Jahre Haft gefordert. Ihm fielen angesichts dieser Tat Worte wie „niederträchtig und verabscheuungswürdig“ ein, so der Staatsanwalt. Carsten W. habe erhebliche kriminelle Energie“ aufgebracht. Ganoven, die ähnliche Taten planen, müsse „deutlich vor Augen geführt werden, dass die Justiz solche Sachen nicht mit milden Strafen durchgehen lässt“.
Carsten W.s Verteidiger Karsten Beckmann plädierte für eine Strafe von höchstens sechseinhalb Jahren. Er verwies auf das umfassende Geständnis seines Mandanten. Auch habe sich Carsten W., ohne seine schlimme Straftat bagatellisieren zu wollen, während der Entführung um Karolina gekümmert und sie, so gut es ging, behandelt. „Er ist kein aggressiver Mensch.“ Carsten W. sagte vor der Urteilsverkündung, dass ihm klar geworden sei, dass „ich zwei Familien unglücklich gemacht habe. Auch meine eigene Familie“. Karolina erwähnte er nicht, fügte aber noch hinzu: „Ich bitte im Namen meiner Kinder um ein mildes Urteil.“



