Politikstudent

Uni Potsdam muss NPD-Praktikum anerkennen

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Das Praktikum eines NPD-Funktionärs in der Zentrale der rechtsextremen Partei wollte der Dekan der Uni Potsdam nicht anerkennen. Ein Gerichtsurteil gab dem Studenten jedoch Recht.

Im Rechtsstreit über die Zulassung eines Brandenburger Funktionärs der rechtsextremistischen NPD zu den Abschlussprüfungen seines Studiums ist die Universität Potsdam unterlegen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht gab am Donnerstag einer Klage des 25-Jährigen gegen die Hochschule statt. Die Universität kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen.

Der Dekan der Universität hatte das als Prüfungsvoraussetzung absolvierte Pflichtpraktikum, das der Politikstudent 2009 beim NPD-Bundesvorstand absolviert hatte, nicht anerkannt. Zur Begründung führte er an, dass die während eines Politikstudiums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer Partei, deren Verfassungstreue angezweifelt wird, nicht angemessen vertieft und angewandt werden könnten. Die NPD sei daher keine geeignete Praktikumsstelle.

Gerichts führt Verfahrensfehler an

Das Gericht hob den Bescheid auf. Für die Anerkennung von Praktika sei allein der Prüfungsausschuss zuständig, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dieser habe den Kläger zur Diplomprüfung - die er inzwischen auch bestanden hat – zugelassen. Der Prüfungsausschuss habe nicht erkennen lassen, dass er das Praktikum nicht anerkennt. Aufgrund dieser Verfahrensfehler gab das Gericht der Klage statt. „Gesinnungsfragen über politische Inhalte, die der Kläger vertritt, interessieren an dieser Stelle nicht“, betonte der Vorsitzende Richter Winfried Hamm.

Student hatte für NPD Flugblätter angefertigt

Die Universität werde die Begründung des Urteils abwarten und mögliche Rechtsmittel prüfen, sagte Sprecherin Birgit Mangelsdorf. Zudem werde sie prüfen, ob die Zulassung zur Abschlussprüfung widerrufen werden könne. Am „grundsätzlichen Rechtsempfinden“ und den Beweggründen, das Praktikum nicht anzuerkennen, habe sich durch das Urteil nichts geändert, sagte sie.

Auch der Praktikumsbeauftragte des Fachbereiches Sozialwissenschaften, Markus Lederer, verteidigte das Vorgehen der Hochschule. In seinem Praktikumsbericht habe der 25-Jährige Tätigkeiten wie das Verfassen von Flugblättern und Internetbeiträgen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten dokumentiert. „Doch in solch einem Bericht müsste auch deutlich werden, dass sich ein Politikstudent nach seinem Studium an der Uni Potsdam kritisch mit einer Partei auseinandersetzt, die sich klar gegen die freiheitliche Grundordnung gestellt hat“, sagte Lederer.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

( dpad/nbo )