Es bleibt dabei: Hotels können Rechtsextremisten wegen ihrer Gesinnung Hausverbot erteilen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wies am Montag die Berufung des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt zurück. (Az.: 1 U 4/10 – Urteil vom 18.4.2011)
Die Richter in Brandenburg/Havel bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni 2010, teilte ein OLG-Sprecher mit. Demnach durfte das Hotel „Esplanade Resort & Spa“ im südbrandenburgischen Bad Saarow (Oder-Spree) ein Hausverbot aussprechen. Das Haus hatte dies damit begründet, dass Voigts politische Überzeugung nicht mit seinem Ziel vereinbar sei, jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ zu bieten.
Beendet ist der Rechtsstreit mit dem aktuellen Urteil allerdings nicht – es ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Nach Angaben seines Anwalts wird Voigt davon Gebrauch machen. Der NPD-Politiker selbst hatte in der Vergangenheit notfalls einen Zug durch alle Gerichtsinstanzen angekündigt.
Voigts Frau hatte im Herbst 2009 über einen Reiseveranstalter den Aufenthalt im Hotel „Esplanade“ für sich und ihren Ehemann gebucht, die Hotelleitung erteilte ihm jedoch am 23. November Hausverbot. Zur Begründung führte sie an, seine politische Überzeugung sei nicht mit dem Ziel des Hauses vereinbar, jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ zu bieten.
Voigt fühlte sich diskriminiert und sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt, deshalb zog er vor Gericht. Der Fall wurde am 25. Mai 2010 verhandelt. In seiner Klage machte Voigt geltend, er habe sich in dem Hotel privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten.