Der Bundesgerichtshof (BGH) wird erst im Dezember über die Rechtmäßigkeit eines Hotel-Hausverbotes für den NPD-Chef Udo Voigt im brandenburgischen Bad Saarow entscheiden. Das teilte das Gericht am Freitag nach einem Verhandlungstermin in Karlsruhe mit (AZ: V ZR 115/11).
Voigt wollte im Dezember 2009 zusammen mit seiner Frau für einige Tage in dem Esplanade-Wellnesshotel in Bad Saarow verbringen. Der Hoteldirektor erteilte dem NPD-Vorsitzenden jedoch ein Hausverbot. „Die politische Überzeugung von Herrn Voigt ist mit dem Ziel unseres Hauses, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren “, begründete das Hotel seine Entscheidung.
Daraufhin zog der bundesweit bekannte Rechtsextremist vor Gericht und verlangte den Widerruf des Hausverbots. Er werde wegen seiner politischen Anschauung diskriminiert. Die verweigerte Hotelunterkunft stelle einen unzulässigen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Bei einem Aufenthalt in dem Hotel werde er sich zudem politisch nicht äußern, erklärte Voigt. Die Befürchtung, dass Gäste sich gestört fühlen können, sei allein schon deshalb haltlos.
Sowohl das Landgericht Frankfurt/Oder als auch das Oberlandesgericht (OLG) (AZ: 1 U 4/10) in Brandenburg wiesen die Klage von Voigt zurück. Ein privater Hotelbetreiber könne nach den gesetzlichen Vorschriften auf sein Hausrecht pochen und grundsätzlich frei entscheiden, wem er Unterkunft gewährt und wem nicht.
Als Bundesvorsitzender der NPD könne Voigt ohne Weiteres von anderen Gästen mit extremen politischen Ansichten in Verbindung gebracht werden. Dies rechtfertige das Hausverbot, entschied das OLG, zumal das Wellnesshotel Gästen ein „Wohlfühlerlebnis“ und eine „Oase der Entspannung“ schaffen wolle. Zwar sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Voigt betroffen, der Hotelbetreiber könne sich aber auch auf seine ebenfalls geschützte Privatautonomie berufen.
Der Direktor des Esplanade-Hotels, Heinz Baumeister, hat wegen des erteilten Hausverbots mehrere Preise erhalten, darunter den „Preis für Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus“ der Jüdischen Gemeinde Berlin und des Förderkreises des Holocaust-Denkmals. Wegen des Hausverbotes erhielt Baumeister jedoch auch mehrfach Drohungen und wurde deshalb zeitweise unter Polizeischutz gestellt.