Zwei Jahre nach der Tötung ihres Babys hat das Landgericht Cottbus die angeklagte Kindesmutter am Mittwoch in einem Revisionsverfahren zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit unter dem Urteil einer anderen Kammer aus erster Instanz, die im November 2008 viereinhalb Jahre gegen die zur Tatzeit 17-jährige Schülerin verhängt hatte. Die Angeklagte hatte damals gestanden, ihr Baby am 5. Dezember 2007 unmittelbar nach der Geburt in der elterlichen Wohnung in Schwarzheide (Oberspreewald-Lausitz) erdrosselt zu haben.
Die Richter berücksichtigten jetzt nach Gerichtsangaben alle strafmildernden Umstände, insbesondere wegen der besonderen Belastungssituation der Geburt. Deshalb seien sie nun von einem minderschweren Fall des Totschlags ausgegangen, hieß es. Der Fall der jungen Frau, die jetzt 19 Jahre alt ist, wurde wie schon in der ersten Instanz unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hatte im August 2009 den früheren Schuldspruch des Landgerichtes auf vorsätzliche Tötung des Kindes zwar bestätigt. Er hob jedoch die Höhe der Jugendstrafe von viereinhalb Jahren auf. Wie es seinerzeit zur Begründung hieß, habe das Landgericht bei der Strafzumessung die gesundheitlichen Komplikationen der jungen Mutter bei der Geburt nicht berücksichtigt.
Zum Tatmotiv hatte die Schülerin damals vor Gericht erklärt, sie sei im März 2007 vergewaltigt worden und habe angenommen, ihre Schwangerschaft stamme aus dieser Vergewaltigung. Polizeibeamte fanden die Kindesleiche fünf Tage nach der Geburt im Zimmer der Schülerin in einer Kunststoffbox. Die junge Frau war seitdem in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht.
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