Die Mutter der getöteten Zwillinge aus dem brandenburgischen Biesenthal muss ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die 22-Jährige am Mittwoch wegen Totschlags in einem Fall zu einer Haftstrafe für drei Jahre und zwei Monate. Für die zweite angeklagte Kindstötung wurde sie freigesprochen. Die Kammer konnte für diesen Fall eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen.

Die Lehramtsstudentin war angeklagt, in einer Nacht im Monat März einen Jungen direkt nach der Geburt in der elterlichen Wohnung erstickt und einen weiteren Jungen noch im Mutterleib durch Schläge umgebracht zu haben. Das tote Kind wurde im Krankenhaus durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Die Leiche des ersten Kindes fanden Polizisten später in der Wohnung der Eltern. Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein weitgehendes Geständnis verlesen lassen.

Nach Ansicht der Kammer hatte die Angeklagte nicht bemerkt, dass sie schwanger gewesen sei und Zwillinge bekomme. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass sie die Tötung der Neugeborenen geplant habe. Während bei der ersten Geburt angesichts des „zielgerichteten Verhaltens“ der Frau, die das tote Kind einwickelte und in ihrem Zimmer versteckte, nicht von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen sei, sei eine Schuldunfähigkeit für die zweite Tötung nicht auszuschließen. Ihr Gesundheitszustand habe sich nach der ersten Geburt erheblich verschlechtert. Es sei möglich, dass es zu Bewusstseinsstörungen kam, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren wegen zweifacher Kindstötung gefordert. Während sie bei der ersten Kindstötung keine Anzeichen von eingeschränkter Steuerungsfähigkeit sah, ging sie beim zweiten Fall von erheblich verminderter Schuldfähigkeit der Angeklagten aus. Die Verteidigung forderte dagegen für die erste Tötung eine milde Strafe, für den zweiten Fall Freispruch.

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