Einwohner des kleinen Ortes Joachimsthal in Brandenburg haben für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung des Serienvergewaltigers Werner K. demonstriert. Sie sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn K. kann sich seit kurzem frei bewegen, wird nicht mehr von der Polizei überwacht.
Nach dem Stopp der Dauerbewachung eines aus der Haft entlassenen Sexualstraftäters hat eine Bürgerinitiative in Joachimsthal (Barnim) die nachträgliche Sicherungsverwahrung des 51-Jährigen gefordert. Das sagte Sprecherin Gritt Brobowski. Mitglieder der Initiative, die sich bereits im April vergangenen Jahres nach der Haftentlassung von K. gegründet hatte, zogen am Mittwochabend bei einer Spontandemonstration vor das Wohnhaus von K. und untermauerten ihre Forderung mit Transparenten.
Die Polizei beobachtete das Geschehen, griff aber nicht ein. Vor dem Haus selbst hatte sie einen Platzverweis erteilt. „Eltern lassen ihre Kinder aus Angst vor dem Mann nicht unbeaufsichtigt spielen“, sagte die Sprecherin. „Die Politik muss handeln und die Möglichkeit schaffen, dass er in eine nachträgliche Sicherungsverwahrung kommt.“ Bereits während des gesamten Tages waren in Joachimsthal Flugblätter mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Veranstaltung verteilt worden. Der Aufforderung folgten allerdings nur wenige Joachimsthaler.
Der Mann, der wegen Vergewaltigung 22 Jahre in Haft saß, war nach seiner Entlassung zu Verwandten in das 3400 Einwohner zählende Joachimsthal zurückgekehrt. Das hatte im vergangenen Jahr für große Aufregung in dem Ort gesorgt. Monatelang hatten Bewohner mit Mahnwachen und Unterschriftenaktionen gegen den Aufenthalt des als rückfallgefährdet eingestuften Werner K. in Joachimsthal protestiert.
Eine Sicherungsverwahrung für K. nach Ablauf seiner Haftzeit kam nicht zustande, weil der Bundesgerichtshof (BGH)eine entsprechende Anordnung des Landgerichtes Frankfurt (O.) wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben hatte. Eine nach der Haftentlassung veranlasste 24-Stunden-Bewachung des Mannes durch die Polizei wurde am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt (O.) aufgehoben, ein Antrag der Polizei auf Verlängerung der Maßnahme abgewiesen. Der bloße Verdacht, dass der Mann möglicherweise wieder Straftaten begehen könnte, rechtfertige die dauerhafte Observierung nicht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. K. unterziehe sich derzeit einer Therapie.
Die Entscheidung, die Überwachung zu stoppen, stößt im Ort auf heftige Kritik. „Es waren ja die Überwachungsmaßnahmen der Polizei, die den Anwohnern ein Gefühl der Sicherheit gegeben und die angespannte Situation beruhigt haben“, sagte Beatrix Spreng, Pfarrerin der evangelischen Kirchengemeinde. Die 16 Monate andauernde Observation von K. hatte 1,6 Millionen Euro gekostet.
hhn/plet/dpa