Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die in erster Instanz verhängte Geldstrafe gegen einen Gentechnik-Gegner aus Thüringen wegen der teilweisen Zerstörung eines mit Genmais bestellten Feldes bestätigt. Die Kammer verwarf am Donnerstag die Berufung des Mitbegründers der Initiative „Gendreck weg“ gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Bad Freienwalde.
Dem 36 Jahre alten Berufsimker aus Thüringen war vorgeworfen worden, 2007 mit der Beteiligung an einer sogenannten Feldbefreiung nahe Altreetz (Märkisch-Oderland) im Jahr 2007 eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Damals hatten die Gegner von Gentechnik auf einer Fläche von rund 300 Quadratmeter Maispflanzen umgetreten und herausgerissen. Der Schaden wird auf 20 Euro geschätzt. Die Geldstrafe liegt bei 20 Tagessätzen zu 18 Euro, also 360 Euro.
Der 36-Jährige machte eine Gefährdung seiner Existenz und des Gemeinwohls durch genveränderte Pflanzen geltend. Mit seinem Engagement wolle er Schaden von der Bevölkerung abwenden, zudem sei seine Berufsfreiheit als Imker bedroht. Er sei sich keiner Schuld bewusst und sei mit seinem Protest gegen genmanipulierte Pflanzen „noch lange nicht am Ende“. Notfalls werde er ins Gefängnis gehen und so die Geldstrafe absitzen, sagte der Mann, der eine Honigwabe und einen Kirschblütenstrauß vor sich auf die Anklagebank gestellt hatte. „Ich werde alle Kraft dafür einsetzen, dass wir gentechnikfreie Produkte kaufen können.“
Das zu Wochenbeginn von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) verhängte Anbauverbot von genveränderten Mais der Sorte MON 810 bestätige ihn in seinem Bemühen, sagte der Angeklagte. Nachdem seine Kontakte zu Politikern jedoch häufig enttäuschend verlaufen seien, halte er „Feldbefreiungen“ für ein probates, gewaltfreies Mittel des „zivilen Ungehorsams“. Zur Begründung führte er an, er wolle die Politik zwingen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Das Gericht entscheide nicht über Gefahr oder Nutzen der Gentechnik, stellte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung klar. Vielmehr müsse die Kammer abwägen, ob der Angeklagte mit der Aktion auf dem Maisfeld eine Straftat begangen habe. Davon sei das Gericht überzeugt. Der Angeklagte habe mit der Organisation von Demonstrationen oder Unterschriftensammlungen gegen die sogenannte grüne Gentechnik seine Kreativität im legalen Protest unter Beweis gestellt und gezeigt, dass er sich auch anders zu wehren wisse.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte einen Freispruch für sich verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/sei




