Wegen Todesdrohungen im Internet hat das Amtsgericht Bad Liebenwerda (Elbe-Elster) einen 19-Jährigen zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt. Außerdem wurde der junge Mann nach Gerichtsangaben verwarnt und muss die Folgen seiner Tat mit der Jugendgerichtshilfe aufarbeiten. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Demnach hatte der Lehrling aus Prösen bei Elsterwerda die Tötung von Menschen bereits vor Wochen im Netz angekündigt. Nach dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten am 11. März zeigte ihn ein Berliner Internet-Nutzer an.
Daraufhin leitete die Cottbuser Justiz ein beschleunigtes Verfahren gegen den 19-Jährigen ein. Er wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der junge Mann binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen kann. Er hatte laut Anklage in dem Internet-Text vom „Spaß am Töten“ berichtet und gedroht, „alle abzuschlachten – Männer, Frauen und Kinder.“
Die Staatsanwältin betonte, dies könne nicht mehr als Spaß betrachtet werden. Bei dem Amoklauf in Winnenden (Baden-Württemberg) hatte ein 17-Jähriger 15 Menschen erschossen und sich dann selbst gerichtet. Auch der 19-jährige Angeklagte besaß zu Hause bei seinen Pflegeeltern mehrere Waffen, die inzwischen sichergestellt wurden. Mit diesen Luftdruckwaffen – die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen – kann man Plastikkugeln verschießen. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob der Lehrling damit gegen das Waffengesetz verstoßen hat.


