Nach dem Fund von Waffen in einem Wohnheim in Frankfurt (Oder) sind gegen zwei 15-jährige Schüler Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet worden. Wie Staatsanwalt Michael Neff sagte, sind die aus der Uckermark und dem Barnim stammenden Schüler am Montag vernommen worden und befinden sich inzwischen wieder auf freiem Fuß. Nach Einschätzung der Behörde sei von ihnen keine Gefahr ausgegangen. Der Besitzer des mit Waffen wie mehreren Messern und einem Wurfstern und waffenähnlichen Gegenständen gefüllten Rucksacks müsse aber mit einer Anklage rechnen.
In seiner Vernehmung habe der Junge angegeben, einen Faible für Waffen zu haben, sagte Neff. Der andere Schüler, in dessen Zimmer der Rucksack stand, habe nach eigenen Worten vom Inhalt nichts gewusst. Die Heimleitung hatte die Waffen am Freitag zwei Tage nach dem Amoklauf von Winnenden sichergestellt und die Polizei alarmiert. Nach deren Angaben befanden sich in dem Rucksack auch zwei leere Magazine einer vermutlich halbautomatischen Langwaffe sowie eine Tarnjacke. Schriftliche Drohungen oder andere Hinweise auf einen geplanten Einsatz der Waffen wurden Neff zufolge im Umfeld der beiden Schüler nicht gefunden.
„Die Heimleitung hat dennoch vorbildlich reagiert“, sagte Neff. Die Vernehmung habe zwar keine Anhaltspunkte für eine Bedrohung durch die Jungen ergeben, zunächst sei aber eine Gefahr nicht auszuschließen gewesen. Nach Worten des Staatsanwaltes kamen die beiden 15-Jährigen, die ein Gymnasium in Frankfurt (Oder) besuchen, nach einer Belehrung durch die Polizei wieder auf freien Fuß. dpa/sei


