Das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des staatlich gestützten Agrarmarketings stellt Brandenburg vor erhebliche Probleme. Wie Agrarminister Dietmar Woidke (SPD) sagte, fehlen dem Land damit 300.000 Euro pro Jahr.

So sei die Finanzierung ländlicher Feste wie die Brandenburger Landpartie, das Brandenburger Dorf- und Erntefest oder Veranstaltungen des Landfrauen- und des Bauernverbandes nicht gesichert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die staatlich organisierte Vermarktung deutscher Agrarprodukte gegen das Grundgesetz verstößt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die von Landwirtschaftsbetrieben geforderte Zwangsabgabe für den Fonds zur Absatzförderung verfassungswidrig. Mit den jährlichen Einnahmen von rund 90 Millionen Euro wurden zentrale Werbemaßnahmen finanziert.

Brandenburg habe jährlich 300.000 Euro für Projekte zur regionalen Absatzförderung erhalten, sagte Woidke. Da vor der Urteilsverkündung noch keine Zusagen für diesjährige Vorhaben vorgelegen hätten, stünden die Mittel schon in diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung. Neben den Festen seien mit den Mitteln auch Projekte der Landwirtschaftsunternehmen zur Markterschließung und -erforschung kofinanziert worden.

Woidke fügte hinzu, die ehrenamtliche Tätigkeit der regionalen Landfrauenvereine zur Internationalen Grünen Woche, zur Brandenburger Landwirtschaftsausstellung sowie auf Dorf- und Erntefesten werden weiter vom Ministerium unterstützt. Die Brandenburger Landpartie sowie das Brandenburger Dorf- und Erntefest hätten Priorität. Dafür müssten gegebenenfalls zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden.