Um 13.10 Uhr kommt es am Montag im Landgericht Frankfurt (Oder) beim sogenannten Maskenmann-Prozess zu einer skurrilen Situation. Verteidiger Axel Weimann nimmt einen Zollstock aus seiner Aktentasche und bittet seinen Mandanten, aufzustehen und vor die Richterbank zu treten. Den Gerichtssaal betritt Mario K. sonst stets gebeugt, vor das Gesicht hält er wegen der Fotografen einen Schnellhefter. Bei dieser öffentlichen Vermessung wird nun zum ersten Mal deutlich, wie groß und kräftig der Angeklagte ist. Der 46-Jährige wird umringt von Richtern und Verteidigern. Weimann legt den Zollstock an. Es werden Zahlen genannt. Sie einigen sich auf 1,85 Meter.

Das weicht erheblich von der Schätzung des Zeugen Stefan T. ab. Der Chef einer Investmentfirma, der am 5. Oktober 2012 aus seinem Ferienhaus im Storkower Ortsteil Hubertushöhe entführt wurde, steht nun schon den zweiten Tag als Zeuge vor Gericht. Er hatte den Täter bei der Polizei auf etwa 1,70 bis 1,74 Meter geschätzt. Und auch die Frau eines Berliner Immobilienunternehmers, die im August 2011 von dem Maskenmann vor ihrem Haus in Bad Saarow schwer verletzt wurde, sprach von einem Täter, der höchstens so groß sei wie sie. Die Frau ist knapp 1,70 Meter. Ein Wachmann, der von dem Maskenmann bei einem Überfall auf die Tochter des Immobilienunternehmers niedergeschossen wurde, hatte dagegen eine Größe von mindestens 1,80 Meter in Erinnerung.

Stefan T. war 33 Stunden in der Gewalt des Maskenmanns

Diese abweichenden Schätzungen scheinen symptomatisch zu sein für diesen Prozess, bei dem bislang nur wenige Indizien gegen den Angeklagten zu Sprache kamen. Eines wird auf Nachfrage des Schwurgerichtsvorsitzenden Matthias Fuchs an Stefan T. deutlich. Ob er im Gerichtssaal die Stimme des Angeklagten erkannt habe, wird der 53-Jährige von dem Richter gefragt. Stefan T. hatte den Angeklagten bislang nur am ersten Prozesstag reden hören: als der gelernte Dachdecker bei den „Feststellungen zur Person“ seinen Beruf und seine letzte Adresse nennen musste. „Ich habe festgestellt, dass mir diese Stimme sehr bekannt vorkam“, sagt Stefan T. Es reiche zwar noch nicht, „um hundertprozentig sicher zu sein, aber ich habe für mich die Stimme erkannt.“ Er halte den Angeklagten für ein „Chamäleon, einen Verhaltenskünstler par excellence“.

Stefan T. ist in diesem Prozess der wichtigste Zeuge. Er war 33 Stunden in der Gewalt des Entführers. Keiner hat ihn so lange erlebt. Und er hat sich während der Entführung, die er mit einer geglückten Flucht beendete, sehr professionell verhalten. Das ging bis dahin, dass er einen Erpresserbrief, den der Maskenmann von T. neu geschrieben haben wollte, heimlich in die Tasche steckte. Ebenso die Reste von Klebeband, mit dem Stefan T. gefesselt wurde. „Hatten Sie keine Angst, dass der Täter das bemerkt?“, wird er von Weimann gefragt. „Ich weiß, das war schon ein heftiges Risiko“, antwortet der Zeuge. „Aber das ist mein Charakter.“