Nach der Bombendrohung gegen ein Krankenhaus in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz) haben die Ermittler einen Tatverdächtigen gefasst. „Es handelt sich um einen Heranwachsenden, der noch unter das Jugendgerichtsgesetz fällt“, bestätigte Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum am Freitag einen Bericht des RBB.

Das Jugendgerichtsgesetz ist laut Wikipedia auf alle strafmündigen Jugendlichen anwendbar. Als Jugendlicher gilt laut §1, wer zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 ist. Doch auch Heranwachsende (18- bis unter 21-Jährige) können in den Bereich des Gesetzes einbezogen werden, „soweit sie nach Reifegesichtspunkten noch nicht die nötige Einsichts- und Verantwortungsfähigkeit aufweisen“.

Der junge Mann sei bereits vernommen worden, habe aber alle Vorwürfe bestritten.

Der Tatverdächtige soll am Neujahrsabend dem Klinikum Niederlausitz telefonisch gedroht haben, eine Bombe zu sprengen. Bei dem folgenden Großeinsatz wurde die Klinik zur Evakuierung vorbereitet, ein Großteil der Patienten wurde in einem Nebengebäude untergebracht. Am Standort Lauchhammer wurde ein Großteil der Patienten vorsorglich in einem Nebengebäude untergebracht.

Bei der anschließenden Suchaktion kamen Spürhunde der Bundespolizei zum Einsatz, Sprengstoff wurde aber nicht gefunden.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte das Klinikum am Donnerstag im Rahmen seiner Lausitz-Visite besucht und sich über die Gesundheitswirtschaft in der Region informiert. Es gebe aber keine Hinweise, dass die Bombendrohung im Zusammenhang mit dem Besuch stehen könnte, sagte die Polizeisprecherin.

Gegen den Tatverdächtigen wird wegen Androhung von Straftaten in der Öffentlichkeit ermittelt. Ihm drohen empfindliche Strafen bis hin zum Freiheitsentzug.

dpa/sei