Ein Jahr nach den tödlichen Messerstichen bei einer Faschingsfeier hat das Landgericht Cottbus den Angeklagten zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den inzwischen 26-Jährigen am Freitag des Totschlags und Drogenhandels schuldig. Sie sahen es aufgrund der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass er sein 26 Jahre altes Opfer vor dem Haus des Karnevalclubs in Annahütte (Oberspreewald-Lausitz) tötete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Urteilsverkündung wurde von starken Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Im Saal saßen viele Anhänger einer Rockergruppe, der auch der Angeklagte angehören soll.
Vor der tödlichen Attacke Mitte November 2012 vor dem Karnevalsclub war der Angeklagte der Feier verwiesen worden, weil er Gäste beleidigt hatte. Zeugen hätten den Mann anschließend als aggressiv beschrieben, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach bei der Urteilsbegründung. Draußen kam es zwischen dem damals 25-Jährigen und dem späteren Opfer – beide waren betrunken – zu einem Streit und einer Prügelei.
Tod billigend in Kauf genommen
Der Angeklagte habe zuerst Schläge abbekommen, dann aber zurückgeschlagen und mit einem Messer zugestochen, sagte der Richter. Das 26 Jahre alte Opfer sei nach einem Stich ins Herz verblutet, sagte Schollbach. Die Richter billigten dem Angeklagten zu, aus Notwehr gehandelt zu haben. Als er jedoch überraschend sein Messer zog und zustach, habe er den Tod des anderen Mannes billigend in Kauf genommen.
Außerdem seien bei dem Angeklagten 80 Gramm Kokain und Utensilien für den Drogenhandel gefunden worden.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes acht Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hingegen wollte für ihren Mandanten Freispruch und prüft nun Revision.
dpa/mim




