Grundstücksbesitzer in Cottbus müssen auch viele Jahre nach dem Anschluss an die Abwasserkanalisation noch Beiträge bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hervor (Urteile vom 14. November 2013 – OVG 9 B 34.12 und OVG 9 B 35.12).

Der von der Stadt Cottbus erhobene Beitrag von 3,40 Euro pro Quadratmeter Fläche sei rechtlich nicht zu beanstanden und die Beitragserhebung weder verjährt noch rechtlich fehlerhaft, urteilte das Gericht am Donnerstag. Das Urteil habe Mustercharakter, hieß es.

Im konkreten Fall wiesen die Richter des 9. OVG-Senats die Berufung eines Cottbuser Ehepaares gegen ein Urteil aus erster Instanz ab. Die Kläger hatten ihr Grundstück vor zehn Jahren an die Abwasserkanalisation angeschlossen und im Oktober 2010 einen Bescheid erhalten. Etwa 9000 Grundstückseigentümer haben in Cottbus von der Stadt in letzter Zeit einen Beitragsbescheid erhalten, wonach sie teils Tausende Euro für ältere Kanalanschlüsse nachzahlen sollen. Viele wehren sich mit Widersprüchen oder Klagen.

Das OVG gab dagegen der Berufung eines sogenannten Altanschließers aus Cottbus teilweise recht. Der 74-Jährige hatte dagegen geklagt, dass die Stadt von ihm per Bescheid vom Mai 2009 etwa 7000 Euro für den Grundstücksanschluss an die Kanalisation aus DDR-Zeiten haben will. Er muss nun etwas weniger zahlen. Die Richter urteilten, die Behörde habe für den Beitrag eine zu große Fläche zu Grunde gelegt.

dpa/sei