Der Freispruch eines Kapitäns nach einem tödlichen Bootsunglück westlich von Potsdam ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgenommen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg/Havel am Donnerstag mit.
Vorausgegangen war ein weiteres Gutachten eines nautischen Sachverständigen zu dem Unglück, bei dem zwei Seglerinnen aus dem Thüringer Wartburgkreis ums Leben gekommen waren. Auch dieser Experte war zu dem Schluss gekommen, dass der angeklagte Kapitän eines Frachtkahns nicht sorgfaltswidrig gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann aus Beckum in Nordrhein-Westfalen fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er hatte Ende Juni 2010 auf dem Schlänitzsee mit seiner 80 Meter langen „Moca“ das Sportsegelboot „Eros“ gerammt. Laut OLG war das Boot in die Fahrlinie des Güterschiffes geraten.
Zwei Männer gingen über Bord. Für Mutter und Tochter im Alter von 42 und 64 kam jede Hilfe zu spät. Sie waren zum Unglückszeitpunkt in der Kajüte. Das Boot sank auf den Seegrund.
Das Segelboot war „irgendwie komisch“ unterwegs
Laut Anklage sollte der Binnenschiffer seinen Fahrweg nicht genügend beobachtet haben. Als der Fall in erster Instanz im September 2012 vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel - Binnenschifffahrtsgericht des Landes – verhandelt worden war, beteuerte der Kapitän seine Unschuld. Ein Zeuge bestätigte damals, dass das Segelboot „irgendwie komisch“ unterwegs war. Dessen Besitzer schildert vor Gericht, dass er seinen unerfahrenen Bekannten ans Ruder gelassen habe, der keinen Bootsführerschein besitzt.
Bereits damals hatte ein Gutachter vor Gericht erklärt, dass die Kollision für den Binnenschiffer nicht zu vermeiden gewesen wäre. Das Binnenschifffahrtsgericht sprach den damals 49 Jahre alten Kapitän frei. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil vom 25. September 2012 jedoch zunächst nicht und legte Berufung beim OLG ein.
Dieses forderte als Schifffahrtsobergericht ein ergänzendes Gutachten an. Aufgrund des Ergebnisses nahm die Staatsanwaltschaft nun ihre Berufung zurück, ohne dass es zur mündlichen Verhandlung kam, erklärte eine Gerichtssprecherin.
dpa/sei








