Der Belegungsstopp für die Heime der Haasenburg GmbH in Brandenburg wird vom Verwaltungsgericht Cottbus überprüft. Der Träger hat den entsprechenden Bescheid nach eigenen Angaben am vergangenen Donnerstag erhalten.
„Bei uns ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingegangen“, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Es sei noch unklar, wann die zuständige 5. Kammer über den Eilantrag entscheide.
Vor einer Entscheidung sei zudem eine Stellungnahme des Ministeriums zu dem Antrag erforderlich. Der Bescheid mit dem Verbot von Neuaufnahmen in den Heimen sei bis Ende August befristet, hieß es. Ob eine schnelle Entscheidung über eine einstweilige Verfügung gegen das Verbot möglich ist, sei noch offen.
Träger ruft mögliche Misshandlungsopfer zu Anzeigen auf
Die Haasenburg GmbH wehrt sich gegen Maßnahmen von Brandenburgs Bildungs- und Jugendministerium. Dieses hatte in der vergangenen Woche wegen Misshandlungsvorwürfen eine Aufnahme neuer Kinder und Jugendlicher untersagt.
Zudem hatte Ministerin Martina Münch (SPD) drei Erziehern eine weitere Tätigkeit in den Heimen verboten. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt.
In der Debatte hat der Träger zudem mögliche Opfer von Misshandlungen zu Anzeigen aufgerufen. Anzeigen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft „wären das Beste, was uns passieren kann“, weil die Vorwürfe dann auch umfassend und unabhängig geprüft werden könnten, sagte Sprecher Hinrich Bernzen am Dienstag in Hamburg.
Der Jugendhilfe-Träger betreibt in Brandenburg drei Einrichtungen mit insgesamt 114 Plätzen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Darunter sind auch 56 Plätze zur geschlossenen Unterbringung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Minderjährige können dort auf Antrag der Sorgeberechtigten per Gerichtsbeschluss eingewiesen werden, wenn sie als Gefahr für sich oder andere gelten.
dpa/EPD/sei





