Nach den Misshandlungs-Vorwürfen in den drei Haasenburg-Heimen hat Brandenburg erste Konsequenzen gezogen. Jugendministerin Martina Münch (SPD) verhängte einen vorläufigen Belegungsstopp in den drei Einrichtungen. „Aufgrund der aktuellen Vorwürfe, täglich neuer Hinweise und vor dem Hintergrund der Fülle und Schwere der Vorwürfe gegen die Haasenburg-Heime kann ich es derzeit nicht verantworten, weitere Kinder und Jugendliche dort unterzubringen“, sagte Münch. Sie verhängte auch ein Beschäftigungsverbot für mehere Mitarbeiter.
„Drei namentliche benannte Mitarbeiter stehen aktuell im Verdacht, zumindest zwei Jugendliche körperlich und seelisch misshandelt zu haben. Diese Vorwürfe können derzeit nicht ausgeräumt werden“, so die Ministerin. „Bis zur Klärung und um mögliche weitere Kindeswohlgefährdungen auszuschließen, werden die beschuldigten Mitarbeiter vorerst nicht mehr in den Haasenburg-Heimen arbeiten.“ Die Haasenburg stehe unter verschärfter Beobachtung.
„Erniedrigung, Fixierungen und militärischem Drill“
Das Ministerium hatte einen der drei vorige Woche entflohenen Jungen aus dem Saarland befragt. Er berichtete von Übergriffen auf andere Jugendliche. Dagegen hat die Befragung eines vorige Woche ebenfalls aus dem Heim geflüchteten Jungen aus Hamburg offenbar keine Erkenntnisse zu Übergriffen des Personals gegeben. Auch andere Haasenburg-Bewohner seien befragt worden, teilt die Hamburger Sozialbehörde mit. Der Anwalt der drei Jugendlichen hatte schwere Vorwürfe gegen das Heim erhoben. Er sprach „von Erniedrigung, Fixierungen und militärischem Drill“.
Gegenüber der Berliner Morgenpost wiederholte er am Dienstag die Anschuldigungen. „Die Jugendlichen wurden gedemütigt, ihr Willen sollte gebrochen werden, ihre Menschenwürde wurde missachtet“, so der Hamburger Familienanwalt Rudolf von Bracken. Jugendlichen seien in dem Heim die Arme ausgekugelt worden, sechs Männer hielten sie 20 Minuten lang auf den Boden. Laut von Bracken betreffen die Vorwürfe keineswegs nur frühere Jahre. „Es geht um akute Vorwürfe“, sagt er.
Schwere Vorwürfe gegen Brandenburger Behörden
Der Anwalt hat vor den jeweiligen Amtsgerichten die „Aussetzung der gerichtlichen Freiheitsentziehung“ beantragt. Denn die drei Jugendlichen sind per richterlichen Beschluss in der geschlossenen Haasenburg-Einrichtung untergebracht. „Sie sollen nicht zurück in dieses Prügel-Heim“, sagt von Bracken. Er fordert: „Der Haasenburg GmbH muss die Betriebserlaubnis entzogen werden.“ Er erhebt auch massive Vorwürfe gegen die Behörden. Inzwischen gibt es sogar erste Rücktrittsforderungen gegen Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD). Der Potsdamer Linken-Chef der Linken, Sascha Krämer sagt: „Die Ministerin muss Konsequenzen ziehen und zurücktreten.“ Sie habe die politische Verantwortung, zumal sie offenbar von den Vorwürfen lange wusste.
In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche Anzeigen wegen Misshandlungen in den drei brandenburgischen Heimen der Haasenburg gegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und ermittelt in mehreren Fällen, allerdings bestätigte sich der Tatverdacht bislang in keinem einzigen Fall. In der Haasenburg sollen Kinder und Jugendliche tagelang auf ihren Betten fixiert worden sein, erst Ende 2009 wurden die Fixierliegen vom Landesjugendamt verboten. Der Betreiber weist die Misshandlungsvorwürfe zurück. 2005 und 2008 sind zwei Jugendliche gestorben. Ein Anhaltspunkt für ein Fremdverschulden lag aber laut Staatsanwaltschaft nicht vor. Aber auch diese beiden Fälle werden jetzt erneut untersucht.
Landesjugendamt soll von Missständen gewusst haben
Nach einem Bericht der Tageszeitung „taz“ hat das Landesjugendamt seit 2006 von Missständen in den Heimen gewusst. In einem Beschwerdebrief habe ein ehemaliger Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden 2006 eine „totale Unterwerfung“ der Jugendlichen angeprangert. Bildungsministerin Martina Münch bestätigt, dass immer wieder Beschwerden eingegangen waren. Das Land habe aber stets reagiert und dem Betreiber neue Auflagen erteilt. „Ob es ausreichend war, wird sich zeigen“, sagt sie.
Eine Experten-Kommission soll die Vorwürfe in der Einrichtung prüfen – und auch die Rolle der Aufsichtsbehörden beleuchten. Seit 2008 hat das Landesjugendamt nur eine einzige unangemeldete Kontrolle in den umstrittenen Heimen durchgeführt, was im Brandenburger Landtag zu heftiger Kritik führt. Die Ministerin kündigte im Interview mit der Berliner Morgenpost an, die Kontrollen zu verschärfen. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, schließe sie sogar eine Schließung der Haasenburg-Heime nicht aus.
Ermittlungen gegen Heimaufsicht
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer der Berliner Morgenpost bestätigte, laufen gegen die Heimaufsicht des Landesjugendamtes in Brandenburg Ermittlungen. Allerdings nicht wegen möglicher mangelnder Aufsicht in den umstrittenen Haasenburg-Heimen.
In einem Jugendheim in Frehne im Kreis Prignitz soll ein Mitarbeiter einen 16-Jährigen Bewohner einer Wohngruppe wegen eines vermeintlichen Zigarettendiebstahls zur Bestrafung mit einer Brennnessel auf den Rücken geschlagen haben. Der Jugendliche erstattete Anzeige. Da es in der Einrichtung für Jugendliche in der Vergangenheit mehrfach zu Vorfällen gekommen sein soll, werde von Amtswegen nun auch gegen die Heimaufsicht des Landesjugendamt ermittelt, sagte Schiermeyer. Der Vorwurf: Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Vorwürfe gegen den Erzieher konnten nicht ausgeräumt
Die Anzeige gegen das Landesjugendamt liege dem Ministerium bislang nicht vor, sagte der Sprecher des Bildungsministeriums, Stephan Breiding. Er bestätigte aber, dass vor etwa fünf Wochen ein Jugendlicher einen Erzieher wegen eines körperlichen Übergriffs angezeigt habe. „Das örtliche Jugendamt hat den Jugendlichen daraufhin sofort in Obhut genommen“, sagte Breiding. Es gab ein Treffen von Polizei, Jugendamt und Landesjugendamt.
„Die Vorwürfe gegen den Erzieher konnten nicht ausgeräumt werden“, so Breiding. Deshalb seien auch die verbliebenen fünf Jugendlichen aus der Einrichtung genommen worden. „Es wurde ein Belegungsstopp verhängt“. Es handele sich um einen freien Träger. Anders als in der Haasenburg waren die Jugendlichen ab 14 Jahre in Frehne in einer offenen Wohngruppe untergebracht.
Neue Anzeigen eingegangen
Im Fall der Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg-Heime in Brandenburg sieht die zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus nach Aussage ihrer Sprecherin Petra Hertwig derzeit „keinerlei Anhaltspunkte, dass das Landesjugendamt seine Aufsichtspflicht verletzt hat“. Bei der Staatsanwaltschaft seien aber weitere Anzeigen von früheren Insassen der Haasenburg-Heime eingegangen. „Sie beziehen sich auf die Jahre 2006 bis 2008“, sagte Herwig der Berliner Morgenpost. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen.





