Dauer-Prozess

Warum sich ein Potsdamer Student durch alle Instanzen klagt

| Lesedauer: 5 Minuten
Michael Mielke

Seit 2003 kämpfte Student Carsten B. um sein Recht. Am Anfang ging es um 17.000 Euro Bafög, jetzt forderte er eine Entschädigung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied zu seinen Gunsten.

Student Carsten B. hat vermutlich in Berlin gerade über seinen Büchern gesessen und sich auf seine Abschlussprüfungen vorbereitet, als am Donnerstag in Leipzig Rechtsgeschichte geschrieben wurde. Der Vorsitzende des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sprach von einem „Pilotverfahren“ und „einer Entscheidung, die so in unserem Haus zum ersten Mal gefällt wird.“

Kläger in diesem Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht war Carsten B. Sein Anwalt Clemens C. Vogelberg sagte, dass es seinem Mandanten dabei auch ums Prinzip gehe. Aber wohl durchaus auch ums Geld: 2000 Euro, die der Mittdreißiger für sich als Entschädigung reklamiert.

Begonnen hatte diese Geschichte Anfang 2003. Carsten B., Student der Geowissenschaften an der Universität Potsdam, erhielt einen Brief vom Studentenwerk der Stadt. Ihm wurde vorgehalten, zu Unrecht Bafög erhalten zu haben. Insgesamt rund 17.000 Euro. Als Begründung wurde angegeben, dass auf dem Bankkonto von Carsten B. eine sehr große Summe festgestellt wurde, er also auch ohne staatliche Unterstützung sein Leben als Student hätte fristen können. Neben der Aufforderung, die 17.000 Euro zurückzuzahlen, wurden Carsten B. folgerichtig auch weitere Bafög-Zahlungen gestrichen.

Akten ruhten mehrere Jahre

Der Student klagte dagegen beim Potsdamer Verwaltungsgericht und erklärte schriftlich, dass es sich bei dem Vermögen auf seinem Konto nicht um sein Eigentum handele. Er verwalte dieses Geld lediglich treuhänderisch für seinen Bruder. Das hatte ihm das Studentenwerk jedoch nicht geglaubt.

Zu Beginn des Jahres 2004 stellte das Verwaltungsgericht die Anfrage, ob der Kläger (Carsten B.) und die Beklagte (das Studentenwerk) bereit seien, diesen Fall vor einem Einzelrichter entscheiden zu lassen, ohne mündliche Verhandlung. Beide Parteien erklärten sich bereit. „So ein Vorschlag vom Gericht ist eigentlich ein Hinweis, dass es sich um einen unproblematischen Sachverhalt handelt, der schnell entschieden werden kann“, sagte Anwalt Vogelberg. Doch weit gefehlt.

Die Akten ruhten. Im November 2004 stellte Vogelberg die erste so genannte Sachstandsanfrage an das Gericht. Es folgte die Mitteilung, dass noch nicht abzusehen sei, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden könne.

Auch Sachstandsanfragen vom Mai 2006 und Juni 2007 konnten das Verfahren nicht beschleunigen.

Im Januar 2010 gab es dann nochmals eine Anfrage vom Verwaltungsgericht, ob der Fall von einem Einzelrichter entschieden werden dürfe. Und als wieder beide Parteien das bejahten, folgte im Februar 2010 - also mehr als sechs Jahre nach Klageerhebung - endlich das Urteil: Die Klage des Studenten wurde abgewiesen, teilweise als unzulässig und teilweise als unbegründet.

Student legte Berufung ein

Student Carsten B. wollte sich das nicht gefallen lassen und legte beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Berufung ein. Diesmal sollte weniger Zeit vergehen. Ende November 2011 kam es vor dem OVG zu einer mündlichen Verhandlung. Carsten B.s Bruder wurde vernommen und stellte klar, dass es sich wirklich um sein Geld handelte.

Carsten B. bekam also endlich Recht. Das ganze Prozedere habe seinen Mandanten aber dennoch sehr genervt und sei „auch nicht gerade förderlich für das Studium“ gewesen, sagte Anwalt Vogelberg am Donnerstag.

Carsten B. wollte sich mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts dann auch nicht zufrieden geben. Im Januar 2012 reichte er dort eine Entschädigungsklage wegen der überlangen Verfahrensdauer ein. Er forderte 6000 Euro.

Im März 2012 entschied das OVG, dass Carsten B. „für den durch die überlange Verfahrensdauer entstandenen immateriellen Schaden“ 4000 Euro Entschädigung zustünden. Der Rechtsstreit um das nicht gezahlte und zurück geforderte Bafög sei eher einfach gelagert gewesen. Das Verwaltungsgericht hätte durchaus drei Jahre und vier Monate früher entscheiden können.

„Recht auf ein zügiges Verfahren“

Doch auch damit wollte sich der Student nicht zufrieden geben und zog nun vor das Bundesverwaltungsgericht. Es sei nicht überzeugend, wenn das OVG eine Dauer von 39 Monaten für die erstinstanzliche Erledigung eines einfach gelagerten Falles als noch angemessen ansehe, hieß es in der Revisionsschrift. Vielmehr hätte das Verwaltungsgericht binnen 20 Monaten entscheiden können.

Anwalt Vogelberg fügte bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht noch hinzu, dass auch gegen Verfassungsgrundsätze verstoßen worden sei. In Brandenburgs Landesverfassung sei von einem „Recht auf ein zügiges Verfahren“ die Rede. Und erwähnt werden müsse auch, so Anwalt Vogelberg, dass just in dem Zeitraum des langen Verfahrens „im Potsdamer Verwaltungsgericht sieben Richterstellen abgebaut wurden“. Das Problem sei also teilweise hausgemacht.

Oberste Richter sprechen Entschädigung zu

Am Freitag, einen Tag nach Prozessbeginn, fiel dann das Urteil: Carsten B. erhält eine Entschädigungszahlung von 6000 Euro. Die Richter sprachen von einer überlangen Verfahrensdauer – allerdings galt das nur für diesen konkreten Fall.

Der Prozess galt zwar auch als Pilotverfahren, von dem erwartet wurde, dass sich die Richter generell zu Konsequenzen bei derart langen Verfahren äußern. Der 5. Senat legte aber keine Richtwerte für Entschädigungen bei extrem langen Prozessen vor Verwaltungsgerichten fest.