Darf der Tourismus-Service der Landeshauptstadt eigene Stadtrundfahrten unter dem Potsdamer Weinberg-Logo anbieten? Und darf er diese Touren auch in den Touristeninformationen anpreisen und zugleich dort Tickets dafür verkaufen?

Dies sind nur einige der vielen Fragen, mit denen sich ab Dienstagvormittag das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel beschäftigt. Dort wird in öffentlicher Sitzung über die Berufung der TMB Tourismusmarketing Potsdam GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27. Juni 2012 (Az.: 2 O 328/11) verhandelt.

Die Inhaberin der privaten Agentur für Stadttourismus „Alter Fritz“, Susanne Lang, hatte 2011 Klage gegen die TMB eingereicht und dabei mit Erfolg geltend gemacht, dass die Beklagte in „wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise ihre öffentliche Aufgabe und ihre erwerbswirtschaftliche Tätigkeit“ miteinander verknüpft, wie das Gericht im vergangenen Juni feststellte.

Die TMB habe einen „unzulässigen Wettbewerbsvorteil“

Zum Hintergrund: Die TMB Tourismusmarketing Potsdam GmbH erhält von der Landeshauptstadt für die Touristeninformationsstellen und die Aufgabe, Potsdam als Touristenattraktion zu vermarkten, mehr als 550.000 Euro pro Jahr. Zugleich bietet die TMB aber eigene Rundfahrten durch Potsdam an und wirbt für diese mit dem offiziellen Potsdamer Weinberg-Logo. Die Stadt hat das genehmigt.

Darin sehen private Anbieter von Touristenrundfahrten wie Susanne Lang eine Wettbewerbsverzerrung. Am Landgericht Potsdam hatte Richterin Renate Seier vergangenen Juni geurteilt, dass die TMB versuche, sich gegenüber ihren Mitbewerbern einen „unzulässigen Wettbewerbsvorteil“ zu verschaffen.

Die Folgen: Die Tourismusmarketing Potsdam GmbH wurde verurteilt, es fortan zu unterlassen, in den Touristeninformationsstellen der Stadt Potsdam sowohl Touristeninformationen anzubieten als auch dort Tickets für die von ihr betriebenen Stadtrundfahrten zu verkaufen. Dabei geht es vor allem um die Touristen-Büros, die die TMB über eine Firmentochter in Potsdam am Luisenplatz und am Hauptbahnhof betreibt. Die Räume der Touristinformationen müssten deutlich getrennt sein von der Stelle, an der die TMB ihre Stadtrundfahrten bewirbt und verkauft, erklärte Richterin Seier.

Auch das Weinberg-Logo wird der TMB untersagt

Auf Antrag der Unternehmerin Susanne Lang wurde der TMB unter anderem auch untersagt, die Verwendung des sogenannten Weinberg-Logos der Stadt Potsdam auf Katalogen, Flyern und Plakaten zu nutzen, in denen ausschließlich über die von ihr betriebenen Stadtrundfahrten informiert wird. Auch auf den von der Tourismusmarketing Potsdam bei Stadtrundfahrten eingesetzten Bussen ist die Verwendung des Logos seit dem Urteil des Landgerichts untersagt. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Die Klägerin Susanne Lang betreibt mit ihrer Agentur „Alter Fritz“ ein Unternehmen, das seit 1990 Stadt- und Schlösserrundfahrten in Potsdam anbietet. Die Beklagte TMB wurde 1998 durch einen Kabinettsbeschluss der Brandenburger Landesregierung gegründet. Gesellschafter sind unter anderem das Land Brandenburg, die Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen, der Landestourismusverband Brandenburg sowie unter anderen auch die Berlin Tourismus & Kongress GmbH.

Mit einem schnellen Urteil wird nicht gerechnet

Im Jahr 2004 wurde die Beklagte von der Stadt Potsdam beauftragt, für diese das Stadtmarketing und unter anderem den Betrieb der Touristeninformation zu übernehmen. Die Klägerin behauptet, die TMB sei ein landeseigenes Unternehmen und nutze die öffentliche Aufgabe als Touristeninformation, um ihre eigenen Interessen zu Lasten anderer privater Anbieter zu fördern.

TMB-Geschäftsführer Dieter Hütte wollte sich unter Bezug auf das laufende Verfahren am Vortag der Berufungsverhandlung nicht öffentlich zu dem Streitfall äußern. Matthias Lang, Sohn der Klägerin Susanne Lang und Rechtsanwalt, zeigte sich am Montag optimistisch: „Unsere Chancen stehen gut“, sagte Lang der Berliner Morgenpost.

Da der Sachverhalt in dem Berufungsverfahren nach Angaben der Pressesprecherin des Oberlandesgerichts äußerst komplex sei, ist die Dauer des Verfahrens bisher noch nicht konkret absehbar. Am Dienstag wird jedenfalls nicht mit einem Urteil gerechnet.