Gegen die Versuchung, der flirrenden Sommerhitze zu entkommen und direkt in den See zu springen, ist nur schwer anzukommen. Das Südufer des Groß Glienicker Sees glitzert blau in der Nachmittagssonne, die auf der Spandauer Seite gelegene Badestelle ist gut besucht.
Doch die Idylle trügt, denn der Streit um die Nutzung des brandenburgischen Ufers nimmt kein Ende. Potsdam möchte die Enteignung der Anrainer nun in einem beschleunigten Verfahren vorantreiben. Mittwochabend reichte die Stadt bei der Enteignungsbehörde des brandenburgischen Innenministeriums Anträge auf Vorabentscheidung in 21 Verfahren ein.
Die Anträge sind das derzeit letzte Mosaiksteinchen in einer seit Jahren geführten Auseinandersetzung zwischen der Stadt Potsdam, direkten Anwohnern, sowie stellvertretend für die Interessen der Allgemeinheit der Initiative „Bürgerinitiative Groß Glienicker See“.
Streit um den Uferweg am Groß Glienicker See
Nach dem Fall der Mauer war das Ufer des Sees für alle frei zugänglich. Der im Juni 1999 in Kraft getretene Bebauungsplan weist das Ufergelände als öffentliche Grünfläche aus. Bereits dieser Bebauungsplan wurde vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, letztlich aber für gültig befunden. Da sich viele der Grundstücke im Privatbesitz befinden, lässt sich der Bebauungsplan aber nicht umsetzen.
Nachdem Anlieger rund um den Griebnitzsee 2009 in einer ähnlichen Problematik teilweise Recht bekommen hatten, begannen auch Anrainer am Groß Glienicker See den Weg mit Zäunen abzusperren, die von der Stadt erlassenen Beseitigungsanordnungen wurden in erster Instanz für rechtmäßig erklärt.
Bei dem Ufer handelt es sich zudem um ein Landschaftsschutzgebiet, wo jegliche bauliche Anlagen, also auch Zäune, verboten sind. Eine Berufungsentscheidung hierzu steht aus. Im Verlauf der vergangenen Jahre hatte die Stadt vermehrt Grundstücke erworben, die noch im Eigentum des Bundes stehen. Verhandlungen mit privaten Eigentümern blieben zu einem großen Teil erfolglos. Insgesamt sind 26 Grundstücke von den Umgestaltungsplänen betroffen. Deren Eigentümern wurden Kaufgebote unterbreitet. Ein Eigentümer sei darauf eingegangen, hieß es. Vier weitere stellten eine Nutzung per Wegerecht in Aussicht.
Potsdam will Uferpromenade der Allgemeinheit zugänglich machen
„Wir wollen endlich eine schnelle Entscheidung und die Uferpromenade der Allgemeinheit überall zugänglich machen,“ sagt Sven Klosa, der die Projektgruppe Uferwege der Stadt leitet. Die laufenden Enteignungsverfahren richten sich auf die Eintragung eines Wegenutzungsrechts. Bei wirksamer Enteignung steht den Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung zu. „Wenn wir keinen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren gestellt hätten, wäre eine Entscheidung frühestens 2014 zu erwarten“, sagt Klosa.
In dem beschleunigten Verfahren wird nur über eine Enteignung dem Grunde nach entschieden, die Festsetzung der Höhe der Entschädigung findet erst später statt. Sollte die Entscheidung zugunsten der Stadt ausfallen, würde Potsdam den Anrainern Vorauszahlungen leisten. Klosa rechnet mit einer Entscheidung im Spätsommer.
Um eine schnelle Einigung zu erzielen, ist die Stadt immer noch bereit, Grundstücke zu kaufen. Potsdam hatte bereits 2011 einen Teilabschnitt der Uferpromenade am Südufer fertiggestellt. Ende Mai wurde mit dem Ausbau eines Abschnitts am Nordwestufer des Sees begonnen. Auf 300 Metern Länge wird ein weiterer Weg entstehen. Am Zugang zum Weg soll ein Spielplatz gebaut werden, 160.000 Euro stellt Potsdam für den Ausbau zur Verfügung.
Es wird Jahre dauern, bis gesamte Uferpromenade zugänglich ist
Doch noch führen die Wege nicht weit. „Wir finden es gut, dass jetzt Schwung in die Sache gebracht wird“, sagt Matthias Frey von der Bürgerinitiative. Er hält mit seinem Fahrrad am Ende des Weges. Dieser endet abrupt in einer Hecke und Gebüsch. Der Eigentümer der mehrstöckigen Villa hat dort ein Seil zur Absperrung hin gehangen und gepflanzt.
Auch der Eigentümer eines Grundstücks, das ein Stück des Weges weiter nördlich liegt, hat Vorkehrungen getroffen: Privatbesitz – Durchgang verboten. Das zwischen den beiden Grundstücken liegende Ufer ist wegen der Absperrungen nicht mehr erreichbar. „Der Bebauungsplan weist das Ufer eindeutig als öffentlich aus“, sagt Frey.
Ob der Antrag auf beschleunigtes Verfahren, dem Konflikt Linderung beschert, bleibt fraglich. Selbst wenn die Enteignungsbehörde schnell reagiert, wird es noch Jahre dauern, bis tatsächlich die gesamte Uferpromenade frei zugänglich ist.
Bevor die Entscheidung nicht rechtsmittelfest ist, kann die Stadt nicht viel machen. Laut Klosa sollen noch mehr Grundstücke vom Bund erworben werden. Ist Potsdam erst einmal Eigentümerin der Uferpartien, kann sie auch den Weg weiter ausbauen. Auf den Privatgrundstücken ist ein Ausbau bis zur Entscheidung nicht möglich.





