Mehr als zwei Jahre nach dem Tod der kleinen Lilly sind die beiden verantwortlichen Erzieherinnen in zweiter Instanz erneut zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) bestätigte damit am Mittwoch weitgehend das Urteil aus der ersten Instanz. Es sprach die beiden 46 und 44 Jahre alten Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung schuldig und verurteilte sie zu jeweils zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Amtsgericht Eberswalde (Barnim) hatte die beiden Frauen im Mai 2012 zu Bewährungsstrafen von zehn und elf Monaten verurteilt. Dagegen waren die Erzieherinnen in Berufung gegangen.

Die zweijährige Lilly war Ende 2010 bei einem Kita-Ausflug ums Leben gekommen. Sie hatte sich mit einem zweiten Mädchen von der Gruppe entfernt und war in einen eiskalten Tümpel gefallen. Das ältere Mädchen konnte gerettet werden, Lilly starb Tage später an den Folgen des Unglücks im Krankenhaus.

Erzieherinnen waren nicht abgelenkt

Während des Ausflugs seien keine Ereignisse ersichtlich gewesen, die beide begleitenden Erzieherinnen so abgelenkt hätten, dass die Kinder unbemerkt hätten verschwinden können, führte die Staatsanwaltschaft an. Der Schuldspruch in der ersten Instanz im Mai 2012 sei zurecht erfolgt.

Nach Angaben der Verteidigung empfinden die Angeklagten Schuld für das Geschehen, wehren sich aber gegen den Vorwurf, sie hätten ihre Pflichten verletzt. Der Anwalt der 44-jährigen Kindergärtnerin hatte wie in der ersten Instanz Freispruch für seine Mandantin beantragt. Auch der Verteidiger der 46-jährigen Angeklagten hatte verlangt, von einer Strafe abzusehen.

Die Eltern von Lilly traten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Die Mutter sagte mit tränenerstickter Stimme, die Nachricht von der Berufung sei für die Familie der schlimmste Tag nach Lillys Tod gewesen. Das Urteil sollte noch am Mittwoch verkündet werden.

dpa/mim