Es gibt immer Gewinner. Sogar bei einem Desaster wie dem Flughafen BER. In diesem Fall sitzen sie in den Anwaltskanzleien. Denn die Verschiebung des Starttermins wird ein juristisches Nachspiel haben, wie man es in Deutschland bislang selten erlebt hat.

Aus dem Grund sind alle Schätzungen bezüglich der Kosten reine Spekulation. Mit rund 15 Millionen Euro pro Monat soll die Verschiebung angeblich zu Buche schlagen. In der Summe sind unter anderem die Ausgaben für die erneute Umzugsplanung und die Anpassung des Flugbetriebs berücksichtigt. Doch die große Unbekannte sind die Schadenersatzforderungen.

Das Gesetz bietet eine ganze Reihe juristischer Möglichkeiten. Die Airlines und betroffenen Unternehmen könnten die Flughafengesellschaft verklagen. Die Flughafengesellschaft wiederum kann Schadenersatz von Firmen verlangen, die den Bau ausgeführt haben. „Bei einem so großen Bauprojekt sind die vertraglichen Beziehungen aber in einem oder mehreren umfassenden Vertragswerken geregelt“, sagt Marc Laudien aus der Kanzlei Heinichen Laudien von Nottbeck. „Diese sind in der Regel so komplex gestaltet, dass heute schwer zu sagen ist, wer am Ende juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann.“ Die Prozesse können sich jahrelang hinziehen.

Dies zeigte 2002 der Fall Toll Collect. Die Firma sollte für den Bund ein System installieren, das die Lkw-Maut auf Autobahnen abrechnet. Schlechte Planung, Softwarefehler und technische Probleme verzögerten den Starttermin um mehr als ein Jahr. Bis heute streiten sich Bund und das Betreiberkonsortium um eine Schadenssumme von sieben Milliarden Euro.

Der Bau des Flughafens wurde vorwiegend durch einen Kredit in Höhe von 2,4 Milliarden Euro finanziert. Ende vergangenen Jahres waren davon 1,5 Milliarden Euro verbraucht. Doch trotz eines guten Geschäftsjahrs verdient der Flughafen noch nicht genug Geld, um die Schulden dauerhaft zurückzahlen zu können. „Ich bezweifle, dass dieses Geld reicht, um etwaige Schadenersatzforderungen der betroffenen Unternehmen zu begleichen“, sagt Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler in Berlin. „Sie könnten daher am Ende bei den Gesellschaftern hängen bleiben.“ Das sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund. Und dahinter steht am Ende der Steuerzahler.