Gegen die beiden Freisprüche im Rocker-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte am Montag ein Gerichtssprecher mit.
In dem Prozess waren die beiden Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden . Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden 28-Jährigen Haftstrafen von sechs Jahren und fünf Monaten beziehungsweise fünf Jahren und sechs Monaten verlangt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die Anklage warf den Männern vor, im Sommer 2009 an einer blutigen Rockerfehde in Finowfurt (Barnim) beteiligt gewesen zu sein. Ob sie tatsächlich dabei waren, konnte vor Gericht nicht bewiesen werden.
Bei dem Angriff waren vier Männer aus dem Umfeld der Hells Angels mit Baseballschlägern und einer Machete in einem Auto malträtiert worden. Laut Anklage sollen die beiden 28-Jährigen als damalige Angehörige der Rockergruppierung Bandidos mit unbekannten Komplizen die Männer angegriffen haben. Ein Opfer wurde lebensgefährlich verletzt, einem anderen fast ein Bein abgehackt.
In einem zweiten Verfahren zum Rockermilieu wurde am vergangenen Donnerstag ein 40-Jähriger wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/mim





