Im Fall des Polizistenmordes von Lauchhammer ist der Haftantrag der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen einen der beiden Verdächtigen abgewiesen worden. Die vorgelegten Indizien reichten bei dem 37-Jährigen nicht für einen dringenden Tatverdacht, sagte der Direktor des Amtsgerichtes Cottbus, Wolfgang Rupieper, am Freitag. Für den zweiten Verdächtigen sei kein Haftantrag gestellt worden. Demzufolge sind beide Männer aus Gröditz im sächsischen Landkreis Meißen wieder auf freien Fuß.

Einzelheiten zu den Ermittlungen sollten am Freitagmittag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Polizei in Cottbus bekanntgegeben werden. Dazu werden der Leitende Oberstaatsanwalt von Cottbus, Bernhard Brocher, und der Präsident des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder), Arne Feuring, erwartet.

Ein 46 Jahre alter Polizist war am 23. November 2009 durch massive Gewalt getötet worden. Er wollte sein Auto in einer Garage in Lauchhammer (Oberspreewald-Lausitz) abstellen. Der Beamte war in Zivil und nicht mehr im Dienst gewesen. Einer der Täter flüchtete mit dem Auto des Polizisten nach Sachsen. Beamte des Landeskriminalamtes Brandenburg nahmen am vergangenen Mittwoch zwei Verdächtige in Gröditz fest. Die Festgenommenen wurden zur Vernehmung nach Cottbus gebracht.

dpa/sei