Zwei Jahre nach dem Mord an einem Obdachlosen im brandenburgischen Templin hat der rechtsextremistische Haupttäter eine mildere Strafe für sich erwirkt. Möglicherweise war der Komplize doch stärker an der Tat beteiligt als zunächst angenommen.
Sie verachteten ihn. Weil er keine Arbeit fand und teilweise auf der Straße lebte. Für zwei Rechtsextreme in Templin Grund genug, zuzutreten und zuzuschlagen – so lange bis der Mann tot war. Vor Gericht erkämpfte der Haupttäter nun eine mildere Strafe.
Zwei Jahre nach dem Verbrechen in Templin (Uckermark) hat das Landgericht Neuruppin am Mittwoch die Strafe des rechtsextremistischen Haupttäters korrigiert, teilte ein Sprecher mit. Der heute 20-Jährige war 2009 zunächst zur Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft verurteilt worden.Dieses Urteil hatte der Täter jedoch nicht akzeptiert und Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die Bundesrichter hatten zwar die Verurteilung wegen Mordes bestätigt, die Strafhöhe aber beanstandet. Auf dieser Grundlage haben die Richter in Neuruppin nun neu entschieden und die Jugendstrafe von zehn auf neun Jahre reduziert.
Im Mai 2009 hatte das Gericht die beiden Männer wegen Mordes beziehungsweise wegen Beihilfe verurteilt. Im Alter von 19 und 22 Jahren hatten sie im Sommer 2008 einen 55-Jährigen durch Schläge und Tritte getötet. Zur Beseitigung von Spuren zündeten sie die Leiche an. Laut Urteil spielte das neonazistische Menschenbild der Männer bei der Auswahl des Opfers eine Rolle. Der Ältere erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Dieses Urteil ist rechtskräftig, da seine Revision erfolglos blieb.
Nach Ansicht des 5. BGH-Strafsenats (Leipzig) könnte der Mittäter aber sein eigenes Handeln bei dem Mord heruntergespielt und seinen Freund zusätzlich belastet haben. Dadurch könnte es zu einer zu hohen Strafe für den Haupttäter gekommen sein, entschieden die Bundesrichter im vergangenen Februar. "Diese Vorgaben hat das Gericht nun bei der Zumessung der Strafhöhe zugrunde gelegt“, erklärte der Sprecher des Landgericht Neuruppin. Es sei nicht auszuschließen, dass dem Mittäter ein größerer Beitrag an der Tat anzulasten sei. Darum sei die Strafe nun milder ausgefallen.
dpa/sh