Seit Sonntag sorgen Wahlplakate überall in Berlin wieder für Diskussionen. Und das liegt nicht nur daran, dass manche Wahlhelfer zu früh mit dem Plakatieren begonnen hatten. Vor der Wahl am 20. September kommt wohl niemand an den bekannten und unbekannten Gesichtern und knappen Botschaften auf den Plakaten vorbei. Dabei stellt sich schon seit Jahren die Frage, ob diese Art von Werbung überhaupt einen wirklichen Einfluss auf das Wahlergebnis hat.
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Der Bezirk Treptow-Köpenick wollte eigene Wege gehen und die Anzahl der Plakate deutlich begrenzen. Dieses Vorhaben ist nun aber erst einmal gescheitert. Grund dafür sind demnach unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Möglichkeit der Begrenzung von Wahlplakaten nach dem Berliner Straßengesetz zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverkehrsverwaltung. Das teilten Treptow-Köpenicks Bürgermeister Oliver Igel (SPD) und Verkehrsstadträtin Claudia Leistner (Grüne) in einem Zwischenbericht in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit.
Wahlplakate: Warum Treptow-Köpenick nun doch keine Obergrenze einführt
„In der Sache vertritt der Bezirk die Auffassung, dass eine zahlenmäßige Begrenzung von Wahlplakaten im Rahmen des Berliner Straßengesetzes grundsätzlich zulässig sein kann, sofern überwiegende öffentliche Interessen vorliegen und die Maßnahme verhältnismäßig ausgestaltet ist“, heißt es in der Stellungnahme.
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Als maßgebliche Gesichtspunkte werden laut Igel und Leistner insbesondere die Chancengleichheit der Parteien, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie die Verkehrssicherheit angeführt. „Die geplante Obergrenze wird als verhältnismäßige, steuernde Auflage verstanden, die eine Überlastung des öffentlichen Raums verhindern soll, ohne die Wahlwerbung als solche zu untersagen“, erklärten sie.

Der Bezirk kündigte gegenüber der Senatsverkehrsverwaltung an, die sogenannte Einigungsstelle anzurufen. Dabei gibt es aber ein Problem: „Da die Einigungsstelle derzeit noch nicht eingerichtet ist, ist dieses Verfahren faktisch nicht durchführbar“, teilten Igel und Leistner mit.
Vorstoß kam von SPD, CDU, Linken und Grünen
Die Folge: „Um eine langfristige und zielführende Klärung dieser Fragestellung herbeizuführen, wird der Bezirk Treptow-Köpenick mit Blick auf die im September 2026 anstehenden Wahlen zunächst von einer Begrenzung der Wahlplakate absehen. Nach Einrichtung der Einigungsstelle in der kommenden Legislaturperiode soll die bestehende Rechtsauffassung differenziert aufgearbeitet und eine einvernehmliche Klärung für künftige Wahlzeiträume herbeigeführt werden.“
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Tätig wurde der Bezirk, nachdem SPD, CDU, Grüne und Linke diese Initiative gemeinsam vorangebracht hatten. Im April war ein entsprechender Antrag der Parteien für eine Obergrenze der Wahlplakate in der BVV beschlossen worden. Das Bezirksamt sollte demnach nicht mehr als 17.500 Plakate im öffentlichen Straßenraum genehmigen. Zugleich wurde das Ordnungsamt ersucht, die Einhaltung der festgelegten Kontingente durch geeignete Kontrollen zu unterstützen. Bei Verstößen sollten zeitnah die „erforderlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen“ ergriffen werden.
Dass wir Wahlplakate reduzieren müssen, steht für uns außer Frage.
Dustin Hoffmann, CDU-Fraktionsvorsitzender in der BVV Treptow-Köpenick
Linken-Politiker findet Plakate „hässlich“
„Wir finden diese Plakate an den Laternen genauso hässlich wie alle anderen auch und müssen sie dazu auch noch selbst auf- und wieder abhängen. Einseitig können wir darauf aber nicht verzichten, weil wir einen Nachteil in der Wahrnehmung vor einer Wahl hätten. Deshalb bedarf es einer Regelung, die alle Parteien zügelt. Je weniger, desto besser“, sagte Philipp Wohlfeil, Linken-Fraktionsvorsitzender in der BVV Treptow-Köpenick, im vergangenen Jahr, als der Antrag gestellt wurde.

Immer wieder hatte es im Bezirk zuvor bei den Wahlen Beschwerden wegen einer „massiven Überplakatierung“ und „zahlreichen Verstößen gegen die geltenden Regelungen“ gegeben. Als problematisch wurden die Plakate von den Parteien selbst auch aufgrund der oft fehlenden Recyclingmöglichkeit bewertet. Zudem verursachten diese einen „erheblichen Verwaltungsaufwand und Personalbindung im Ordnungsamt sowie Straßen- und Grünflächenamt“.
Dass die Obergrenze der Wahlplakate trotz der vielen Pro-Argumente nun dennoch gescheitert ist, sorgt für deutliche Kritik. „Dass wir Wahlplakate reduzieren müssen, steht für uns außer Frage. Genau deshalb hat die CDU sowohl 2021 als auch in diesem Jahr entsprechende Initiativen unterstützt. Umso unverständlicher ist es, dass nach fünf Jahren Diskussion heute größere Rechtsunsicherheit herrscht als zu Beginn“, äußerte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Dustin Hoffmann.
CDU-Fraktionsvorsitzender sieht Schuld für Scheitern beim Bezirksamt
Der Christdemokrat weist darauf hin, dass das Bezirksamt zur Umsetzung des BVV-Antrags ein neues Genehmigungsverfahren vorbereitet hatte und eigens Siegel hatte drucken lassen. Diese Siegel sollten über das Wahlamt an die Parteien ausgegeben und auf den genehmigten Wahlplakaten angebracht werden. Das hätte den Ämtern die Kontrollen erleichtert. Nun aber kämen diese in der BVV „stolz präsentierten“ Siegel aufgrund der ungeklärten Rechtslage nicht zum Einsatz.

„Das Bezirksamt hat 2023 aus eigener Sicht selbst festgestellt, dass die Begrenzung funktioniert, und sogar eine weitere Reduzierung empfohlen. Drei Jahre später schafft es dieselbe Verwaltung dennoch nicht, eine rechtssichere Regelung für die Wahlen 2026 vorzulegen“, sieht Hoffmann die Verantwortung für das Scheitern beim Bezirksamt.
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„Die Plakatflut in Treptow-Köpenick beschäftigt uns und die Bürgerinnen und Bürger seit vielen Jahren“, betont er. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht weniger Wahlplakate statt immer neuer bürokratischer Experimente.“ Seine Partei wolle, so Hoffmann, die nun offenen Fragen klären und darauf drängen, dass für künftige Wahlen „endlich eine einheitliche und belastbare Regelung geschaffen wird“.
AfD hatte Beschwerde eingelegt und nimmt Scheitern mit Genugtuung zur Kenntnis
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Denis Henkel hingegen ist zufrieden, dass die Obergrenze im Bezirk gescheitert ist. Sowohl seine Partei als auch die FDP hatten in der BVV gegen den Antrag gestimmt. Henkel hatte sich anschließend auch mit einer Bezirksaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt an die Senatsverkehrsverwaltung gewandt. Darin habe er die Rechtswidrigkeit ausführlich begründet, teilt er mit.
„Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die zuständige Senatsverwaltung unsere Rechtsauffassung zur Unzulässigkeit der Begrenzung der Zahl der Wahlplakate teilt. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat der AfD mittlerweile die beantragte Zahl von 3000 Plakaten genehmigt, sodass wir am 2. August wie geplant mit der Plakatierung beginnen konnten. Wir sind gespannt, ob die Kartellparteien nun freiwillig weniger Plakate hängen werden“, äußerte sich Henkel.






