Beliebtes Ausflugsziel

Baden an der Berliner Müggelspree bleibt verboten

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Schon jetzt im Herbst wird manch Berliner die Vorfreude auf den Sommer 2014 verdorben. Denn die Badestellen „Teppich“ und „Kamerun“ werden nicht wieder freigegeben.

Berliner im Südosten, die im Sommer gern schwimmen gehen, werden enttäuscht sein. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat es abgelehnt, die traditionellen Badestellen an der Müggelspree, „Teppich“ und „Kamerun“, wieder zuzulassen, obwohl Messungen im Auftrag des Bezirks Treptow-Köpenick eine gute Wasserqualität bescheinigen.

Ein Ablehnungsgrund lautet: Die Tier- und Pflanzenwelt soll sich entwickeln können. Gesundheitsstadträtin Ines Feierabend (Linke) versuchte nach dem ersten Ablehnungsbrief des Senats vom Sommer noch einmal, die Landesbehörde umzustimmen. Vergeblich. Die zweite Ablehnung kam im Herbst 2013. Die Berichte des Amtes und der Briefwechsel mit der Senatsverwaltung sind jetzt auf der Homepage des Bezirks nachzulesen.

Im Jahr 2004 wurde das Baden an beiden Orten verboten, weil die Wasserqualität zu schlecht war. „Teppich“ wird eine Fläche in Köpenick nahe dem Spreetunnel genannt, gegenüber von Bürgerbräu. „Kamerun“ ist ein Uferbereich in Friedrichshagen. Beide sind seit Jahrzehnten beliebtes Ausflugsziel.

Viele Kinder und Jugendliche ignorieren das Badeverbot. Deshalb bemühten sich die Bezirkspolitiker von Treptow-Köpenick seit 2009 darum, dass es wieder aufgehoben wird. Die Bezirksverordneten stellten dafür 7500 Euro zur Verfügung. Zwei Sondermessstellen wurden eingerichtet. Das Landeslabor Berlin Brandenburg kam von 2010 bis 2013 zu guten Ergebnissen. Zum Schutz der Badenden sollten Tonnen den Bereich abgrenzen, schlug der Bezirk vor. Dennoch weigert sich die Senatsverwaltung aus Gründen der Gewässerökologie, aus mikrobiologischer Sicht und wegen Sicherheitsbedenken.

Artenreiche Flachwasserzone soll geschützt werden

Wenn wieder mehr Menschen in der Müggelspree baden, widerspreche dies den Zielen der Europäischen Union, heißt es im ersten Schreiben des Senats an das Bezirksamt. Die EU hat eine sogenannte Wasserrahmenrichtlinie erlassen. Im Sinne dieser Richtlinie sollten die Ufer an der Spree so gestaltet werden, dass sie ein gutes ökologisches Potenzial erreichen. Im Bereich der Müggelspree könnte noch eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt entwickelt werden.

„Es besteht ein Verschlechterungsverbot für die vorhandenen Arten, zum Beispiel diverse Großmuscheln. Die Einrichtung einer Badestelle würde diese Bestrebungen konterkarieren.“ Gesundheitliche Gefahr wegen zu vieler Keime im Wasser bestehe auch weiterhin, schrieb Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) an Stadträtin Ines Feierabend, auch das Sicherheitsrisiko, trotz der Tonnen. Die artenreiche Flachwasserzone solle geschützt werden.

( saf )