Diese Nachricht dürfte Autofahrer in Steglitz-Zehlendorf freuen und Fahrradfahrer ärgern. 2022 wurde dort auf einem Abschnitt der Straße Unter den Eichen (Bundesstraße 1) der Radweg zu einem Teil der Fahrbahn. Letztlich gab es auf dem Abschnitt Am Fichtenberg bis Wildenowstraße, entlang des Botanischen Gartens, nur eine Autospur – daneben eine gemeinsame Bus- und Radspur. Diese Änderung wird nun wieder zurückgenommen.

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Wie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erklärte, sei eine verkehrsrechtliche Anordnung gegenüber dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf erlassen worden. Der Bereich auf der Bundesstraße soll wieder zwei Spuren für Kraftfahrzeuge bekommen. Damit folgt man der Empfehlung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf.

B1: Rückstau auf Bundesstraße soll durch mehr Fahrspuren enden

Zum Hintergrund: Die Reduktion der Fahrspuren hatte „stadtauswärts zu einem täglichen Rückstau auf der Bundesstraße und mitunter zu erheblichen Schwierigkeiten an der Kreuzung mit der BAB A 103 geführt“, heißt es in der Mitteilung des Senats. Man erhoffe sich nun, dass dieses Problem gelöst sei. Zudem werde die Maßnahme auch zu einer „Wiederbeschleunigung des Busangebotes führen“

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Doch was heißt das Ganze für die Radfahrer auf diesem Abschnitt? Die müssen sich ihre Strecke nun wieder mit den Fußgängern teilen. Denn neben der Anordnung, die Straße wieder für Autos zweispurig zu machen, soll ein gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut werden. Der Senat kündigte des Weiteren an, die Umbauten eng zu begleiten und die Verkehrssituation im Auge zu behalten. Es gibt zwar in Richtung Zehlendorf-Mitte einen Radweg, dieser ist jedoch in einem sehr schlechten Zustand.

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Aus dem Bezirk selbst gibt es kritische Stimmen zu der Anordnung des Senats. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ulrike Kipf, erklärte bereits, dass man gegen die Maßnahme vorgehen wolle: „Es ist ungeheuerlich, dass der Senat die Zügigkeit des Autoverkehrs über die Sicherheit von Menschen stellt, die zu Fuß zum Botanischen Garten oder mit dem Rad entlang von Unter den Eichen unterwegs sind.“ Die Anordnung werde einer gerichtlichen Überprüfung sicherlich nicht standhalten.