Vor sieben Jahren wurde Berlins einziger Atomreaktor, der BER II in Wannsee, außer Betrieb genommen. Jetzt ist der Rückbau geplant. Ein Prozess, an dem sich auch die Öffentlichkeit noch bis zum 28. Januar beteiligen und Einwände abgeben kann.

Bedenken kommen vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Als „unzureichend“ kritisiert die Organisation die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Unterlagen zum geplanten Rückbau des Forschungsreaktors. „Strahlenschutz und Freisetzungen von Radioaktivität sind nicht ausreichend belegt, das Konzept für die radioaktiven Abfälle und deren Lagerung ist unklar“, heißt es beim BUND Berlin. Zudem seien Alternativen und Risiken nicht ausreichend geprüft worden.

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Gutachten nennt drei zentrale Kritikpunkte

Die Einschätzung basiert nach Auskunft des BUND auf einem Fachgutachten, das die Atomexpertin Oda Becker in Auftrag gegeben hat. Dieses liegt jetzt vor und hat drei zentrale Kritikpunkte: Nach Ansicht der Expertin bleibt offen, „ob die Mess- und Warneinrichtungen zu Beginn des Rückbaus tatsächlich dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und ob die radioaktive Belastung der Anlagenteile so erfasst ist, dass eine wirksame Minimierung der Strahlenbelastung für Personal und Bevölkerung überprüfbar wäre“.

Zudem bleibe offen, ob später mehr Abfall lagert oder freigegeben wird als heute dargestellt. Und schließlich seien Alternativen und Risiken nicht ausreichend geprüft worden. Störfälle und Transportrisiken würden in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nur knapp beschrieben.

Bund fordert jetzt Nachbesserungen

Mit Verweis auf das Fachgutachten fordert der BUND jetzt Nachbesserungen. So soll die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt die Genehmigungsunterlagen nachschärfen lassen, bevor eine Rückbaugenehmigung erteilt wird. Aus Sicht der Umwelt- und Naturschützer muss es konkrete und überprüfbare Nachweise dafür geben, dass das Minimierungsgebot im Strahlenschutz eingehalten wird.

Der Atomreaktor BER II des Helmholtz-Zentrums Berlin für Materialien und Energie war 1973 errichtet und 2019 endgültig stillgelegt worden. Die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Reaktors ist bereits im April 2017 beantragt worden. Die Stilllegung des BER II erfolgt im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens, das ähnliche Beteiligungsrechte vorsieht wie bei einem Planfeststellungsverfahren.