Nachdem die Initiative „Hunde am Schlachtensee“ vor dem Verwaltungsgericht gegen das Hundeverbot am Schlachtensee klagen will, überlegen immer mehr Betroffene rechtlich gegen die am 15. Mai in Kraft tretende Regelung vorzugehen.
So auch Lothar Neuhoff. Der Jurist wohnt seit zehn Jahren am Schlachtensee. Er hat vier Kinder, die gern im See baden, und seit zwei Jahren auch einen Hund. Bei seinen täglichen Spaziergängen am Schlachtensee sieht er immer wieder, wie konfliktfrei Spaziergänger, Jogger, Radfahrer, Badende und Hundehalter miteinander umgehen.
Der Jurist entschloss sich, die Aussagen in der Vorlage für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 6. Januar 2015 einer verwaltungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Er kam zu dem Ergebnis: „Ein Hundeverbot am Schlachtensee, wie es der Stadträtin Christa Markl-Vieto vorschwebt, ist rechtswidrig.“ Jetzt legte er seine Ergebnisse in einem Brief an Bezirksbürgermeister Norbert Kopp (CDU) und die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD dar. Er hofft, dass die Politiker auf die Kompromissvorschläge der Hundebesitzer eingehen.
„Das Bezirksamt benutzt den Rechtsterminus Badestelle dort, wo es richtigerweise Badegewässer heißen müsste“, so Neuhoff. In der Vorlage werde behauptet, der Schlachtensee sei bei der EU als Badestelle gemeldet und in der Berliner Badegewässerordnung als Badestelle ausgewiesen. Dies sei jedoch beides falsch. In beiden Fällen sei der See als Badegewässer aufgeführt.
Jurist - Freiheitsrechte eingeschränkt
„Frau Markl-Vieto verwechselt Äpfel mit Birnen und glaubt, dass schon heute ein Hundeverbot am Schlachtensee geltendes Recht sei“, sagt Neuhoff. „Da irrt sie aber. Ein Hundeverbot gilt nur an Badestellen, nicht generell an Badegewässern“, so Neuhoff. Eine Meldung als Badegewässer mache den See noch lange nicht zur Badestelle.
Auch den Schlachtensee einfach im Ganzen als Badestelle auszuweisen, steht nicht im Belieben der Bezirksverwaltung, so der Jurist. Denn mit der Ausweisung einer Badestelle seien andere Nutzergruppen in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt. Selbst der Rundweg am Schlachtensee könne nicht in seiner Gesamtheit als Badestelle im Sinne des Hundegesetzes gekennzeichnet werden. „Einige Teile des Ufers sind für das Baden gesperrt oder gar nicht dazu geeignet, als Badestelle eingestuft zu werden“, erklärt Neuhoff.
Vor dem Verfassungsgericht klagen will der Jurist jedoch nicht. „Wenn ich ab Mai mit meinem Hund am Schlachtensee spazieren gehe und ich deswegen ein Bußgeld bekomme, werde ich vor dem Amtsgericht Einspruch einlegen“, sagt der Zehlendorfer.