Nach der Explosion einer Kugelbombe, bei der ein Kind lebensgefährlich verletzt wurde, ist der Täter noch nicht gefasst. Das sagte eine Polizeisprecherin auf Anfrage. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion. Bei dem Vorfall in Tegel (Reinickendorf) wurden in der Silvesternacht insgesamt acht Menschen verletzt.
Nach einem „B.Z.“-Bericht soll der Täter das illegale Feuerwerk bewusst in die Menge geworfen haben. „Die Kugelbombe ist absichtlich in eine Gruppe aus Kindern und Erwachsenen geworfen worden“, zitiert das Blatt eine mögliche Zeugin. Eine Polizeisprecherin machte dazu keine Angaben. Derartige Aussagen seien Gegenstand der Ermittlungen.
Kugelbombe in Tegel: Junge lebensgefährlich verletzt
Die Kugelbombe war in der Silvesternacht gegen 0.30 Uhr im Bottroper Weg explodiert. Ein siebenjähriger Junge wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Er wird nach Polizeiangaben intensivmedizinisch behandelt.
Ein 41-Jähriger erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und kam ins Krankenhaus. Sechs weitere Menschen wurden nach Polizeiangaben leicht verletzt: drei Kinder im Alter von neun und zwölf Jahren, eine 15-Jährige und zwei Erwachsene im Alter von 22 und 44 Jahren.
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Kugelbomben haben hohe Explosionskraft
Mit Kugelbomben sind Feuerwerkskörper bestehend aus zwei Halbschalen (Pappe oder Plastik) gemeint, gefüllt mit Effekten und Zerlegerladung. Mithilfe der Schwarzpulverladung wird eine Kugelbombe abgefeuert. Zunächst zündet man die Lunte der Rakete an. Diese brennt in der Luft ab. Dort zerlegt die Zerlegerladung die Schale, entzündet die Effekte und treibt sie kugelsymmetrisch auseinander. Beobachter sehen also ein kugelförmiges Feuerwerk.
Manche Kugelbomben enthalten eine gefährlich große Menge an explosivem Schwarzpulver. In Deutschland sind große Kugelbomben zwar verboten, allerdings werden sie illegal aus dem Ausland importiert oder im Eigenbau hergestellt.
Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass sich Nutzer strafbar machen. „Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht“, schreibt das Ministerium auf seiner Internetseite. „Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.“ Zudem kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
dpa


