Reinickendorf
Landeskriminalamt

Mord im Rockermilieu - Ermittlungen gegen drei Polizisten

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Polizeibeamte untersuchen am 11. Januar 2014 an der Residenzstraße in Reinickendorf den Tatort der Schießerei

Polizeibeamte untersuchen am 11. Januar 2014 an der Residenzstraße in Reinickendorf den Tatort der Schießerei

Foto: pa

Drei Beamte wurden vom Dienst suspendiert. Berliner Abgeordnete nehmen jetzt die gesamte Behördenspitze ins Visier.

Berlin. Nach den massiven Vorwürfen eines Vorsitzenden Richters an die Adresse von Polizeibeamten im Fall des Rockermords hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ermittelt werde gegen drei Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) wegen des Verdachts des Totschlags durch Unterlassen, teilte Jörg Raupach, der Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft am Montag auf einer eigens einberufenen Pressekonferenz mit.

Der Vorsitzende des Schwurgerichts, vor dem sich nach dem Mord in einem Wettbüro in Reinickendorf zehn Mitglieder der „Hells Angels“, darunter Rockerboss Kadir P. verantworten müssen, hatte am Freitag den Verdacht gegen die Beamten geäußert. Es sei nicht auszuschließen, dass die Ermittler der LKA-Fachdienststelle für Organisierte Kriminalität ein Tötungsdelikt bewusst und billigend in Kauf genommen hätten, um anschließend gegen die Täter vorgehen zu können.

Die aktuelle Einschätzung des Richters habe auch die Staatsanwaltschaft überrascht, sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra, einer der Anklagevertreter im Rockerprozess. Vorwürfe dieser Art seien bereits kurz nach dem Mord im Januar 2014 erstmals geäußert worden. Damals habe die Staatsanwaltschaft einen Prüfvorgang angelegt, einen hinreichenden Anfangsverdacht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe sich damals allerdings nicht ergeben. Um die Prüfung der Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit auch die kommissarische Polizeipräsidentin Margarethe Koppers gebeten.

Wie Raupach und Kamstra am Montag weiter mitteilten, habe sich die Situation geändert, nachdem ein mit den polizeiinternen Ermittlungen betrauter Beamter im Frühjahr eine lange Liste an Fehlern und Versäumnissen vorgelegt habe. Anfangs habe allerdings noch der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Raum gestanden. Jetzt geht es um den Verdacht des Totschlags durch Unterlassen, Mindeststrafe fünf Jahre.

Kamstra wies zugleich darauf hin, dass der Richter seine aktuelle Einschätzung, es könne eine Vorsatztat vorliegen, noch nicht dezidiert begründet habe. Die Staatsanwaltschaft müsse daher zunächst prüfen, was den Vorsitzenden der Kammer zu der neuen Darstellung der Sachlage veranlasst habe. Sorgfältig untersucht werden müsse dabei vor allem die dem Gericht im Frühjahr vorgetragene lange Liste der Fehler und Versäumnisse im LKA. „Einiges deutet darauf hin, dass dort in Sachen Gefahrenabwehr unsauber gearbeitet wurde“, sagte Kamstra.

Bei ersten Ermittlungen keine Hinweise auf Dienstvergehen

Nach der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft hat am Montag auch die Polizei reagiert. Ein Sprecher teilte mit, gegen die drei betroffenen Beamten sei bis auf Weiteres ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen worden. Im Klartext: Die Beschuldigten wurden vom Dienst suspendiert. Zudem leitete die Behörde Disziplinarverfahren ein. Letzteres war allerdings schon 2014 geschehen, ohne dass es damals Hinweise auf ein Dienstvergehen gab.

Vor allem Vertreter der Berliner Landespolitik wollen es nicht bei Ermittlungen gegen einzelne Beamte belassen, sie haben das LKA als Ganzes und die verantwortlichen Führungskräfte im Visier. Man sehe deutlich, dass das LKA „nicht gut funktioniere“, sagte Marcel Luthe, innenpolitischer Sprecher der FDP der Berliner Morgenpost. Noch deutlicher wurde SPD-Innenexperte Tom Schreiber und wagte dabei eine Prognose: „Die Tage des LKA-Chefs sind gezählt“. Amtsleiter Christian Steiof selbst hatte in dem Fall vor Gericht widersprüchliche Einschätzungen, mangelhafte Absprachen und unvollständige Aktenführung einräumen müssen.

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( hhn mit mim/dpa )