Jetzt ist der Streit um das Tegeler Hafenfest auch juristisch entschieden. Ein Mitglied der „Initiative Hafenfest 2017“ hatte am Dienstag vergangener Woche beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das vom Bezirk genehmigte zehntägige Tegeler Hafenfest gestellt. Die Anwohnerin wollte ein gänzliches Verbot der Veranstaltung, hilfsweise eine der Dauer von zehn auf vier Tage erreichen und richtete sich gegen die „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ im Genehmigungsbescheid. Für die Initiative war dies die letzte Möglichkeit, von einem Gericht prüfen und feststellen zu lassen, ob die Genehmigung des zehntätigen Hafenfestes fehlerhaft war.
Gericht rügt Aktenführung und Anwohnerbeteiligung
Das Gericht entschied nun, dass das Hafenfest zehn Tage lang, vom 14. Juli bis 23. Juli 2017 stattfinden kann, aber Beschränkungen unterliegt. Dies ist das Ergebnis eines nicht-öffentlichen Erörterungstermins, den das Verwaltungsgericht am Montag in einem gerichtlichen Eilverfahren (Aktenzeichen VG 10 L 722.17) anberaumt hatte.
Die Beteiligten, darunter Veranstalter Henry Arzig, Vertreter des Bezirksamtes und der Initiative einigten sich auf Anraten des Gerichts darauf, dass am Sonntag, den 23. Juli für die Bühnenbeschallung strengere Grenzwerte und kürzere Auftrittszeiten gelten als beantragt. So wird dieser Tag als „nicht-störend“ eingestuft.
Anders als ursprünglich genehmigt, enden die Festtage zudem am Freitag, den 14. Juli und Freitag, den 21. Juli bereits um 22 Uhr. Das Feuerwerk fällt an diesen beiden Tagen aus. Am 15. und 22. Juli, jeweils Sonnabend, werden die Feuerwerke jedoch stattfinden und auch das Programm bleibt bis 23 Uhr bestehen.
Initiative verbucht Kompromiss als „Teilerfolg“
„Es ist ein Kompromiss und damit für uns nur ein Teilerfolg. Wir hätten gerne eine Verkürzung auf vier Tage erreicht“, sagte Thilo Herges, Anwalt der Initiative. Dennoch habe das Gericht dem Bezirksamt Reinickendorf auf rechtlicher Ebene ein "Totalversagen" attestiert, meint der Anwalt. „Denn anders als im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Paragraf 39 vorgeschrieben, hat das Bezirksamt den Genehmigungsbescheid nicht begründet“, erklärt Herges.
Ihm zufolge rügte der Richter auch in diesem Zusammenhang die Aktenführung des Bezirksamtes. Er habe so etwas noch nicht erlebt. In der Begründung des Gerichts hieß es außerdem, dass keine Interessenabwägung zwischen den Anwohnern und dem öffentlichen Interesse stattgefunden habe. Die Anwohner, die Antrag auf Beteiligung und Anhörung im Genehmigungsverfahren gestellt hatten, hätten beteiligt und angehört werden müssen.
Bezirksamt will aus Streit lernen
„Wir fanden als Kläger die Verhandlung erfolgreich. Endlich und erstmals hat wirklich mal jemand gut zugehört und sich mit den Interessen, Anliegen, Sorgen und Problemen der Anwohner beschäftigt“, sagte die Klägerin der Berliner Morgenpost. Das Gericht beauftragte auch das Bezirksamt, in puncto Ordnungsamt nachzujustieren, um auch nach 21.30 Uhr Verstöße gegen die Auflagen ahnden zu können.
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt das Bezirksamt. Dort räumte man dennoch ein, zufrieden zu sein, „dass der Rechtsstreit unter Einbeziehung des Veranstalters gütlich beigelegt werden konnte“ und dass die „Rechtmäßigkeit der Festverlängerung“ bestätigt wurde. Der Sprecher erklärte zudem: „Das Verwaltungsgericht hat einige Hinweise gegeben, wie das Genehmigungsverfahren in Zukunft gestaltet werden sollte. Wir werden diese Hinweise auswerten und unsere Abläufe entsprechend anpassen.“
Veranstalter fürchtet finanzielle Einbußen
Veranstalter Henry Arzig von der Catering Company GmbH, der das Fest ausrichtet, zeigte sich erschöpft: „Wir waren kompromissbereit, aber das bedeutet nun harte Einschnitte ins Veranstaltungsprogramm.“ Viele Besucher kämen wegen der Feuerwerke nach Tegel. Durch den jetzt beschlossenen Wegfall und die Verkürzung der Tage befürchtet er finanzielle Einbußen – auch für die Händler. Zudem stünde man nun vor dem Problem, dass man während der Feuerwerkssonnabende an die Sicherheitsgrenzen stoßen könnte. „Das Prozedere hat über die Monate viel Kraft und Nerven gekostet“, sagte Arzig. Trotzdem wolle er das Fest auch im kommenden Jahr wieder ausrichten, so Arzig.
Opposition fühlt sich bestätigt
SPD-Fraktionsmitglied Gerald Walk sah sich vom Gericht bestätigt. „Intransparente Aktenführung, fehlende Bürgerbeteiligung: Das sind alles Dinge, die auch wir in der SPD bemängelt hatten“, sagte Walk. „Grundsätzlich begrüßen wir, dass bei uns im Bezirk das Hafenfest stattfindet. Dann muss aber auch verwaltungstechnisch alles sauber abgeklärt sein.“


