Ein Mitglied der „Initiative Hafenfest 2017“ hat am Dienstag beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das vom Bezirk genehmigte zehntägige Tegeler Hafenfest gestellt. „Konkret richten wir uns gegen die „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ im Genehmigungsbescheid“, erläutert Initiativen-Anwalt Thilo Herges.
Am 23. Mai hatte das Bezirksamt das Tegeler Hafenfest auf zehn Tage genehmigt. Es soll vom 14. bis 23. Juli stattfinden. Veranstalter Henry Arzig wurde darin zugesichert, dass Fest ausrichten zu können, wenn er einen Auflagenkatalog von 42 Punkten erfülle. Die Bürgerinitiative hatte zuvor massiv in zwei BVV-Sitzungen und Ausschüssen ihre Bedenken geäußert und 729 Unterschriften gegen die Verlängerung des Hafenfestes gesammelt. Es entbrannte ein langwieriger Streit. Der Vorwurf der Initiative: Bezirk und Veranstalter hätten die Anwohner bei der Planung vergessen. Einhergehende Lärmbelästigung, Vermüllung und Zerstörungen seien unzumutbar über diesen Zeitraum und eine „Zweckentfremdung des Naherholungsgebietes“. Bezirksbürgermeister Frank Balzer (CDU) und Stadtrat Sebastian Maack (AfD) hatten in zwei Sonderausschüssen bezüglich der Bürgebeteiligung Fehler eingeräumt und Besserung gelobt.
Initiative besteht auf Verkürzung
Sechs Initiativen-Mitglieder haben Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid eingereicht und wollen eine Verkürzung auf vier Tage. Normalerweise haben diese Widersprüche aufschiebende Wirkung und das Verfahren befindet sich dann in einem „Schwebezustand“, bis ein neuer Widerspruchsbescheid ergeht, erläutert Herges, der auf Verwaltungshandeln spezialisiert ist. Dies entfalle aber, wenn, wie in diesem Fall, die sofortige Vollziehung vom Bezirksamt beschieden wird.
„Für uns bleibt dadurch nur noch die Möglichkeit, von einem Gericht prüfen und feststellen zu lassen, dass hier die Anordnung fehlerhaft war. Wir wollen die aufschiebende Wirkung wieder herstellen“, sagt der Anwalt. Ein Hilfsantrag soll im gleichen Zug bewirken, dass nur vier Tage Hafenfest angeordnet werden.
Gericht entscheidet im Eilverfahren
Ob die Genehmigung rechtsmäßig war, prüft nun das Gericht in den nächsten Tagen per Eilverfahren. „Es ist bedauerlich, dass die Verwaltung, nicht auf die Einwände der Bürger eingegangen ist und jetzt so ein Schritt nötig wird“, sagt Herges. Keiner wolle, dass das Fest ausfalle. Die Initiative, in der vorrangig die Anwohner der Greenwichpromenade organisiert sind, wo das Fest stattfindet, bestehe aber auf eine Verkürzung auf vier Tage.
Laut Herges habe auch die Akteneinsicht der Bürger Auffälliges im Genehmigungsverfahren des Bezirksamtes gezeigt: „Die uns vorgelegten Dokument waren nicht die vollständigen Originaldokumente, sondern eine willkürliche Zusammenstellung und wichtige Seiten fehlten.“


